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Verbraucherzentrale: Mobilfunkverträge besser online abschließen

Die Verbraucherzentrale Hamburg empfiehlt, Mobilfunkverträge möglichst online und nicht im Geschäft abzuschließen. Hintergrund sind Beschwerden über Handy-Shops oder anderen Läden, wie die Verbraucherzentrale am Mittwoch mitteilte. Im ersten Halbjahr entfiel fast die Hälfte des Ärgers im Bereich Mobilfunk auf untergeschobene Verträge oder Verträge mit abweichenden Konditionen, viele davon seien in Geschäften abgeschlossen worden. Dagegen gelte für Online-Verträge ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen. „So kann man sich in Ruhe über das Angebot informieren und die Konditionen prüfen“, erklärt Verbraucherschützerin Julia Rehberg.

„Auch wenn es sich nur um einzelne problematische Shops handelt, ist der Schaden für Verbraucherinnen und Verbraucher teils gravierend“, sagte Rehberg. Besonders betroffen seien Menschen mit geringen Deutschkenntnissen, im fortgeschrittenen Alter oder mit psychischen Beeinträchtigungen. Betroffene berichten, dass ihnen im Laden mehrere Unterlagen zur Unterschrift vorgelegt wurden, ohne dass für sie erkennbar war, dass es sich dabei um zusätzliche Mobilfunkverträge handelte.

Diese zusätzlichen monatlichen Kosten seien für viele eine erhebliche Belastung. „Trotzdem müssen sie oftmals für die Verträge aufkommen. Wer allein im Shop war und unterschrieben hat, kann später meist nicht nachweisen, dass er getäuscht wurde“, sagte Rehberg. Ein Widerrufsrecht von 14 Tagen wie bei Online-Verträgen gelte bei Vertragsunterzeichnungen im Laden nicht.