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Verbraucherschutz-Ministerin begrüßt Cannabis-Gesetz

Niedersachsens Verbraucherschutzministerin Miriam Staudte (Grüne) hat die vom Bundesrat gebilligte Teil-Legalisierung von Cannabis begrüßt. Das ab 1. April gültige Gesetz sei „ein wichtiger Schritt zur überfälligen Entkriminalisierung“, sagte die Ministerin am Freitag in Hannover. Der bisherige Präventions-Ansatz, Cannabis-Konsumenten zu „Straftätern“ zu machen, sei gescheitert. Die SPD im Landtag und der Paritätische in Niedersachsen begrüßten die Freigabe ebenfalls. Die CDU-Fraktion indes zeigte sich enttäuscht.

Staudte sagte, es sei richtig, den Anbau von Cannabis privat oder in nicht-gewerblichen Vereinigungen zu erlauben. Das Gesetz schütze Verbraucher vor den Gefahren von illegal verkauftem Cannabis. Dieses könne verunreinigt sein oder einen überhöhten THC-Gehalt aufweisen. „Die Genehmigung und Kontrolle von Anbauvereinigungen ist eine neue Aufgabe, der wir uns nun stellen“, sagte die Ministerin.

Zurückhaltender reagierte die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Claudia Schüßler. Die Entkriminalisierung von Cannabis sei „keineswegs ein leichter Schritt“. Sie ebne aber den Weg für eine bessere Drogenpolitik. Im Vorfeld der Abstimmung im Bundesrat habe die Landtagsfraktion auf handwerkliche Mängel im Gesetzentwurf hingewiesen und berechtigte Kritik geübt, sagte Schüßler. Wichtig sei es, Präventionsangebote weiter auszubauen, um Kinder und Jugendliche zu schützen und die Justiz nicht weiter zu belasten. Der Bund müsse dafür Ansätze erarbeiten und Mittel bereitstellen.

Die größte Oppositionsfraktion kritisierte die Enthaltung der Landesregierung im Bundesrat. Die Fraktion sei „zutiefst davon überzeugt, dass dieses Gesetz ein Fehler ist und keinesfalls die Realität verbessern, sondern vielmehr verschlechtern wird“, sagte die parlamentarische Geschäftsführerin der CDU-Fraktion, Carina Hermann. Es sei bedauerlich, dass sich Ministerpräsident Stephan Weil (SPD), der das Gesetz skeptisch sieht, gegenüber seinem grünen Koalitionspartner nicht habe durchsetzen können. Die geplante Freigabe von Cannabis werde die Zahl der Suchtkranken erhöhen, die öffentliche Sicherheit beeinträchtigen und die Justiz über Gebühr belasten.

Der Bundesrat hat am Freitag das bis zuletzt umstrittene Cannabis-Gesetz frei gemacht. Mit dem Gesetz der Ampel-Koalition werden der Konsum sowie in begrenzter Menge Besitz und Anbau der Droge für Erwachsene erlaubt. Es kann wie geplant zum 1. April in Kraft treten. Die Regelungen zum Eigenanbau in Anbauvereinigungen soll am 1. Juli 2024 in Kraft treten.