Verbraucherinitiative offen für Bestattungsform “Reerdigung”

Vom Körper zum Kompost – in Schleswig-Holstein wird die Bestattungsform der “Reerdigung” bereits praktiziert und weiter erprobt. Die Verbraucherinitiative Aeternitas ist offen für die neue Art der Beisetzung. Stellte aber auch eine Bedingung.

Die Verbraucherinitiative Aeternitas ist offen für die Bestattungsform “Reerdigung”. Grundsätzlich sei eine erweiterte Wahlmöglichkeit bei Beisetzungen zu begrüßen, heißt es in einer am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme für den nordrhein-westfälischen Landtag. Der Gesundheitsausschuss hat für Ende November eine Anhörung über Bestattungsformen in NRW angesetzt.

Bei der “Reerdigung” wird der Leichnam in einem speziellen Behälter auf ein Pflanzengemisch gebettet und innerhalb von 40 Tagen kompostiert. Das entstehende Material kann dann auf dem Friedhof beigesetzt werden. Der Anbieter wirbt damit, dass das Verfahren dieselben Vorzüge wie eine Feuerbestattung biete, aber weniger CO2 freisetze und damit nachhaltiger sei. Zurzeit ist die Bestattungsform nur in Schleswig-Holstein erlaubt, wo sie nach einer zweijährigen Pilotphase weiter erprobt wird.

Aeternitas forderte für die “Reerdigung” eine klare rechtliche Grundlage “auf Basis einer sorgfältigen wissenschaftlich fundierten Prüfung”. Zu begrüßen sei deshalb das Vorgehen Schleswig-Holsteins, die Bestattungsform weiter zu erproben.

Das Bestattungshaus Pütz-Roth in Bergisch Gladbach, das den ersten privaten Friedhof Deutschland betreibt, befürwortet “die sehr interessante, weil CO2-sparende und naturnahe” Beisetzung. “Sie ist eine gute Alternative zu der oft als brutal empfundenen Verbrennung und der immer weniger nachgefragten Bestattung in einem Sarg”, so das Unternehmen in seiner Stellungnahme für das Landesparlament.

Die nordrhein-westfälische Landesregierung sieht aktuell keinen Anlass, in dem Land die “Reerdigung” einzuführen. Sie sehe dafür in der Bevölkerung derzeit keinen Bedarf, heißt es in einem Bericht von Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) an den Gesundheitsausschuss.