Kommerzielle Leihmutterschaft ist in Italien seit 20 Jahren verboten. Doch in der Praxis wichen immer wieder Paare, die es sich leisten konnten, ins Ausland aus. Dieser Umweg steht nun unter Strafe.
Ein neues Strafgesetz, das es italienischen Paaren verbietet, im Ausland eine Leihmutter für das Austragen eines Kindes zu bezahlen, hat zu unterschiedlichen Reaktionen geführt. Die Lebensschützer-Organisation Pro Vita erklärte, mit dem Gesetz ende die Komplizenschaft Italiens mit einer Praxis, die den Körper von Frauen als “Brutkasten” ausnütze, um Kinder zu produzieren, die wie eine Ware behandelt würden. Sprecher der linken Oppositionsparteien sprachen hingegen von einem “schwarzen Tag” für gleichgeschlechtliche Paare, die sich Kinder wünschten.
Das Gesetz war am Mittwochabend vom italienischen Senat mit großer Mehrheit beschlossen worden; die Abgeordnetenkammer hatte der Vorlage bereits im Juli 2023 zugestimmt. In Italien ist die kommerzielle Leihmutterschaft seit 2004 gesetzlich verboten. Nach dem neuen Zusatz wird jeder, der den Handel mit Embryonen oder die kommerzielle Leihmutterschaft nutzt oder fördert, mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zwei Jahren, zuzüglich einer Geldstrafe von bis zu einer Million Euro belegt. Dies gilt auch für Italiener, die dies im Ausland tun.
Laut italienischen Medienberichten nehmen derzeit etwa 250 Paare pro Jahr die Dienste von Leihmüttern im Ausland gegen Bezahlung in Anspruch, 90 Prozent von ihnen sind heterosexuelle Paare. Der Preis für das Austragen eines Kindes durch eine Frau im Ausland liegt demnach zwischen 50.000 und 200.000 Euro.