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Verband fordert Zeugnisverweigerungsrecht für Jugendsozialarbeiter

Der Bayerische Jugendring (BJR) fordert ein gesetzlich verankertes Zeugnisverweigerungsrecht für Jugendsozialarbeiter. Die Vollversammlung habe Ende März einen entsprechenden Beschluss gefasst und unterstütze damit das bundesweite „Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit“, teilte der BJR am Donnerstag in München mit. Ein solches Zeugnisverweigerungsrecht vor Gericht soll zum einen „Rechtssicherheit für Fachkräfte in der Jugendarbeit schaffen“ und das Vertrauensverhältnis zu den jungen Klienten schützen.

Auslöser der aktuellen Debatte sei ein Urteil des Amtsgerichts Karlsruhe vom vergangenen Oktober, das allerdings wegen der ausstehenden Berufungsverhandlung noch nicht rechtskräftig ist. In dem Verfahren wurden Sozialarbeiter eines Fußball-Fanprojekts wegen versuchter Strafvereitelung in 21 Fällen zu hohen Geldstrafen verurteilt. Dieser Fall zeige, was passieren kann, wenn die Staatsanwaltschaft auf die Aussage von Sozialarbeitenden poche, diese jedoch zum Schutz ihrer Arbeit und ihres Vertrauensverhältnisses zu den Klienten die Aussage verweigern.

Nach geltender Rechtslage unterliegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Sozialen Arbeit zwar einer beruflichen Schweigepflicht – sie haben aber kein „strafprozessuales Zeugnisverweigerungsrecht“, abgesehen von Beschäftigten in der Drogenberatung und der Schwangerschaftskonfliktberatung. Laut Bayerischem Jugendring ist diese Situation mit einer erfolgreichen sozialpädagogischen Unterstützung von jungen Menschen nicht vereinbar. Die Hilfesuchenden müssten sich sicher sein können, „dass sensible Informationen vertraulich behandelt werden“. (1236/10.04.2025)