Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens hat die geplante Novelle des Nidersächsischen Kindertagesstättengesetzes als unzureichend kritisiert. Das überarbeitete Gesetz ändere „nichts daran, dass Kindertagesstätten ihre Öffnungszeiten einschränken und temporär Gruppen schließen müssen“, bemängelte der Verbund der Niedersächsischen Städte, Gemeinden und Landkreise am Freitag in Hannover. Die Unternehmerverbände Niedersachsen sprachen von einem „ersten Schritt in die richtige Richtung“.
Obwohl man Kultusministerin Julia Willi Hamburg (Grüne) die „Dramatik der Situation“ geschildert habe, sei lediglich „ein bisschen an Details gefeilt“ worden, rügte Marco Trips, Präsident des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes. Das bestehende System der Kinderbetreuung sei jedoch mittlerweile im Kern gefährdet: „Es ist unterfinanziert, überkomplex geregelt und mit der Realität in diesem Lande einfach nicht mehr vereinbar“.
Mit der Neufassung des Kitagesetzes will die rot-grüne Landesregierung dem Fachkräftemangel an Kitas begegnen. Dieser soll laut der Gesetzesnovelle, deren Inkrafttreten zum 1. August geplant ist, durch verstärkten Einsatz von Assistenzkräften ausgeglichen werden. Ministerin Hamburg bezeichnete die geplanten Maßnahmen als einen „Spagat, der es leisten muss, dem Kinderschutz und einer guten Entwicklung der Kinder Rechnung zu tragen, die Einrichtungen offen zu halten und verlässliche Betreuungszeiten anzubieten und die Fachkräfte in den Einrichtungen weiter zu binden.“
Im Einzelnen sieht der Entwurf unter anderem vor, erfahrene Assistenzkräfte durch Fortbildung zur Leitung von Hort- und Kitagruppen weiterzuqualifizieren, sofern an den Einrichtungen Fachkräfte fehlen. Die Gruppenleitung kann den Angaben zufolge unmittelbar mit Beginn der Qualifikationsmaßnahme von den Assistenzkräften in Weiterbildung übernommen werden. Gelten soll diese Regelung bis Ende Juli 2030.
Jan Arning, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Städtetages, äußerte Zweifel, dass sich ein derartiges Fortbildungskonzept umsetzen lässt und Anklang bei den Kita-Mitarbeitenden findet. „Wie sollen die Kommunen Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter motivieren, sich trotz langjähriger Berufserfahrung so umfangreich weiterzubilden?“, sagte Arning.
Auch die Betreuung in Randzeiten soll nach Plänen der Rot-Grünen Landesregierung personell flexibilisiert werden. So soll es fortan reichen, wenn dann zwei Assistenzkräfte in der Einrichtung anwesend sind. Außerhalb von Kern- und Randzeiten genügen laut Gesetzentwurf eine Assistenzkraft und eine „sonstige geeignete Person“. Mit dieser bis zum 31. Juli 2026 geltenden Regelung soll den Angaben zufolge für Kita-Eltern die Vereinbarkeit von Beruf und Familie gewährleistet werden.
Für den erweiterten Einsatz von Assistenzkräften sowie bei Vertretungsregelungen sollen zudem bürokratische Hürden gesenkt und Genehmigungsverfahren verschlankt werden. An der verpflichtenden „Dritten Kraft“ in Kitagruppen hält der Gesetzentwurf zwar grundsätzlich fest, ein personalmangelbedingter Verzicht auf diese Kraft soll bis zum 31. Juli 2026 allerdings nicht mehr automatisch die Schließung der betreffenden Gruppen zur Folge haben.
Volker Müller, Hauptgeschäftsführer der Unternehmerverbände Niedersachsen, betonte, Beschäftigte könnten nur dann konzentriert ihrer Arbeit nachgehen, „wenn sie ihren Nachwuchs in guten Händen wissen“. Ein Kollaps des Kita-Systems wäre für die Betriebe und die Wirtschaft in Niedersachsen fatal. „Deshalb muss jetzt gemeinsam nach langfristigen Lösungen für die Zukunft gesucht werden“, unterstrich Müller.