Verbände fordern mehr Teilhabe für Beeinträchtigte

Zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung (3. Dezember) haben Sozialverbände in Niedersachsen mehr Engagement für eine inklusive Gesellschaft gefordert. Obwohl die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen bereits seit 2009 auch als Bundesgesetz verankert sei, gebe es sowohl rechtlich als auch praktisch noch erhebliche Defizite, sagte der Vorsitzende des Verbands VdK Niedersachsen-Bremen, Friedrich Stubbe, am Freitag in Oldenburg. Er forderte mehr Unterstützung für behinderte Menschen bei der Suche nach angemessenen Wohnungen.

Die Vorsitzende des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Kerstin Tack, betonte in Hannover: „Eine inklusive Gesellschaft erkennt die Vielfalt aller Menschen an und fördert ihre aktive Teilhabe.“ Doch auch 17 Jahre nach der Verabschiedung der UN-Konvention und sieben Jahre nach der Ratifizierung im Bundestag bleibe die Verwirklichung der Teilhabe in allen Lebensbereichen weiterhin ein uneingelöstes Versprechen. Inklusion bedeute nicht nur den Zugang zu allen Gebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln, sondern auch die Einbindung von Menschen mit Beeinträchtigungen in sämtliche Bereiche des gesellschaftlichen Lebens.

Der Landesgeschäftsführer der Lebenshilfe in Niedersachsen, Frank Steinsiek, mahnte für behinderte Menschen mehr Durchlässigkeit zum allgemeinen Arbeitsmarkt an. Laut dem aktuellen Integrationsbericht der Bundesagentur für Arbeit aus dem Jahr 2022 wurden landesweit 32.260 Menschen mit Beeinträchtigungen in 79 anerkannten Werkstätten für Menschen mit Behinderungen beschäftigt, gefördert und betreut. Doch nur für 159 Menschen – das seien 0,49 Prozent der Betroffenen – habe ein dauerhafter Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt in Niedersachsen realisiert werden können.

Für den Sozialverband Deutschland forderte der niedersächsische Vorstandsvorsitzende Dirk Swinke ein bundeseinheitliches Teilhabegeld für Menschen mit Behinderung. Er appellierte an die rot-grüne Landesregierung, mit gutem Beispiel voranzugehen und sich mit einer Bundesratsinitiative für eine deutschlandweite Lösung einzusetzen. Die bisherigen Regelungen seien „eine extreme Ungleichbehandlung“. Es könne nicht sein, dass es vom Wohnort abhänge, ob jemand finanzielle Unterstützung bekomme oder nicht.