Das Bundesgesundheitsministerium will in der Prävention von Suiziden noch vor der Neuwahl gesetzliche Regelungen auf den Weg bringen. Aber erst dürfen die Fachkreise die Vorschläge kommentieren.
Der Gesetzentwurf zur Suizidprävention liegt seit vergangener Woche den Verbänden zur Stellungnahme vor. Wie die Katholische Nachrichten-Agentur (KNA) am Montag erfuhr, haben die Fachorganisationen bis zu einer Anhörung am Donnerstag Zeit, ihre Stellungnahmen zu erarbeiten. Der Referentenentwurf war bereits für den Sommer angekündigt gewesen. Darüber hinaus hatte das Bundesgesundheitsministerium im Frühjahr eine Nationale Präventionsstrategie veröffentlicht.
Der Gesetzentwurf legt den Schwerpunkt nun auf eine Nationale Koordinierungsstelle zur Suizidprävention. Es soll darüber hinaus eine zentrale Notrufnummer – etwa die 113 – eingeführt werden sowie ein digitales Verzeichnis der Hilfs- und Beratungsangebote bundesweit. Weiter geht es um eine Qualitätssicherung bestehender Suizidprävention und um den Ausbau von Beratung, Schulung und Forschung.
Jährlich nehmen sich in Deutschland mehr als 10.000 Menschen das Leben, 2023 stieg diese Zahl auf 10.300 an. Damit sterben mehr Menschen durch Selbsttötung als durch Verkehrsunfälle, Mord, Aids/HIV und illegale Drogen zusammen. Darüber hinaus gibt es mehr als 100.000 Suizidversuche.