Urteil: Wittenberger „Judensau“ darf bleiben

DESSAU-ROSSLAU – Das „Judensau“-Relief darf vorerst an der Fassade der Stadtkirche Wittenberg hängen bleiben. Das Vorhandensein der rund 700 Jahre alten Spottplastik könne nicht als Kundgabe der Nichtachtung oder Missachtung gegenüber Juden in Deutschland verstanden werden, urteilte das Landgericht Dessau-Roßlau. Gegen das Urteil kann innerhalb von vier Wochen nach der schriftlichen Zustellung Berufung eingelegt werden.

Richter Wolfram Pechtold erklärte, es bestehe kein Beseitigungsanspruch seitens des jüdischen Klägers. Auch liege keine von der evangelischen Stadtkirchengemeinde ausgehende Beleidigung im Sinne des Paragrafen 185 im Strafgesetzbuch vor. Das mittelalterliche Relief sei Teil eines historischen Baudenkmals, erklärte das Gericht.
Kläger Michael Düllmann ist Mitglied der jüdischen Gemeinde in Berlin. Er sieht sich durch die Plastik in seiner Ehre verletzt. Beim einzigen Verhandlungstermin Anfang April hatte er angekündigt, seine Klage notfalls bis vor den Europäischen Gerichtshof zu bringen. epd