Urteil: Volksbegehren „Rettet Hamburgs Grün“ darf nicht stattfinden

Das Volksbegehren „Rettet Hamburgs Grün – Klimaschutz jetzt!“ darf nicht durchgeführt werden. Das hat das Hamburgische Verfassungsgericht mit Urteil von Freitag entschieden, wie die Gerichtspressestelle mitteilte (HVerfG 4/22). Die Vorlage der Volksinitiative sei mit höherrangigem Recht nicht vereinbar, hieß es. Das Volksbegehren sei darauf gerichtet, die Ausweisung neuer Baugebiete auf größeren Grün- und Landwirtschaftsflächen in Hamburg und damit bestimmte Festsetzungen in Bebauungsplänen generell auszuschließen. Das sei mit Bundesrecht nicht in Einklang zu bringen, denn danach müsse bei der Bauleitplanung eine gerechte Abwägung aller privaten und öffentlichen Belange stattfinden.

Die Volksinitiative hatte von September bis Ende 2021 mehr als 10.000 Unterschriften für eine Vorlage gesammelt, nach der Senat und Bürgerschaft alle nötigen Schritte unternehmen sollten, damit auf entsprechenden Flächen keine neuen Baugebiete durch Bebauungspläne ausgewiesen werden. Die Bürgerschaft verabschiedete daraufhin keinen der Vorlage entsprechenden Beschluss. Die Initiatoren beantragten im Mai 2022, ein Volksbegehren durchzuführen, woraufhin der Senat das Verfassungsgericht anrief.