Urteil: Klimaschutz als Menschenrecht

Klimaschutz ist laut einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) ein Menschenrecht. Der mangelhafte Klimaschutz der Schweiz habe das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens der Europäischen Konvention für Menschenrechte verletzt, entschieden die Straßburger Richter am Dienstag in einem wegweisenden Klima-Urteil. Geklagt hatte der Schweizer Verein der Klimaseniorinnen.

Die Klage gilt als erste Klimaklage, die vor dem Menschenrechtsgerichtshof verhandelt wurde. Die von Greenpeace unterstützte Gruppe wollte damit erreichen, dass die Schweiz ihre Treibhausgasemissionen stärker reduzieren muss.