Wegen der Förderung sexueller Handlung sowie der Beihilfe sexuellen Missbrauchs Minderjähriger ist ein Vater (47) am Donnerstag vor dem Hamburger Landgericht zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Der Vorwurf der schweren Zwangsprostitution in Tateinheit mit Zuhälterei habe sich im Verfahren hingegen nicht bestätigen lassen, erklärte Marayke Frantzen, Richterin am Oberlandesgericht. Der Prozess begann am 1. Juli.
Die Anklage hatte dem 47-Jährigen vorgeworfen, seinen damals 15-jährigen Sohn zwischen März und Juni 2022 mehrfach zur Prostitution gezwungen und ihn fremden Männern gegen Geld für sexuelle Dienstleistungen verkauft zu haben. Wenn der Junge sich weigerte, habe der Vater Druck ausgeübt und Gewalt angedroht, hieß es. An den Aussagen des Sohnes habe es laut Gericht jedoch „erhebliche Zweifel“ gegeben.
Einer der Freier war Pastor M. aus Hamburg-Ochsenwerder, den er mehrfach getroffen haben soll. Der Pastor war nicht Teil des Prozesses. Gegen ihn läuft ein gesondertes Ermittlungsverfahren. Unmittelbar nach Bekanntwerden der Vorwürfe ist der Pastor suspendiert worden. Die Nordkirche habe zudem ein Disziplinarverfahren gegen ihn eröffnet.