Urteil gegen früheren Frankfurter OB Feldmann rechtskräftig
Die Verurteilung des früheren Frankfurter SPD-Oberbürgermeisters Peter Feldmann zu einer Geldstrafe ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof habe eine Revision Feldmanns als unbegründet verworfen, teilte das Landgericht Frankfurt am Main am Freitag mit.
Das Gericht hatte den 65-jährigen wegen Vorteilsnahme in zwei Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 175 Euro, insgesamt 21.000 Euro, verurteilt. Dabei ging es um die Anstellung seiner damaligen Freundin und späteren Ehefrau als Kindergartenleiterin bei der Arbeiterwohlfahrt (AWO) mit übertariflichem Gehalt und Dienstwagen.
Das Landgericht Frankfurt hatte außerdem die Einziehung von 5.989 Euro angeordnet. Auch hier seien durch den Bundesgerichtshof keine Rechtsfehler zum Nachteil Feldmanns gefunden worden. Die Einziehungsentscheidung sei aber korrigiert worden. Für den Betrag hafteten Feldmann und seine ehemalige Lebensgefährtin nun gemeinsam.