Urteil gegen Ex-MDR-Unterhaltungschef Udo Foht rechtskräftig

2023 war der ehemalige MDR-Unterhaltungschef Udo Foht wegen Betrugs und Bestechlichkeit zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Er legte Revision ein. Nun hat der Bundesgerichtshof final entschieden.

Die Bewährungsstrafe für den ehemaligen MDR-Unterhaltungschefs Udo Foht ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf die Revision, wie das Gericht am Freitag in Karlsruhe mitteilte. Foht war im Frühjahr 2023 vom Landgericht Leipzig wegen 13-fachen Betrugs und Bestechlichkeit zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt worden.

Foht hatte laut Gericht zwischen 2008 und 2011 unter Missbrauch seines Einflusses beim MDR immer wieder von Produktionsfirmen und anderen Medienschaffenden Darlehen erhalten und eine Rückzahlung und Absicherung durch den MDR in Aussicht gestellt, obwohl es keine Absprachen mit dem Sender gab und er wusste, dass er das Geld nicht würde zurückzahlen können.

Im Prozess vor dem Landgericht hatte Foht ein Geständnis abgelegt, um eine mildere Strafe zu erhalten. Dass er trotzdem gegen das Urteil in Revision ging, hatte seinerzeit viele Beobachter überrascht. Der MDR hatte Foht 2011 entlassen, nachdem die Vorwürfe ans Licht gekommen waren.