Artikel teilen:

Urlaub dank Gemeinnützigkeit

Das Kolping-Allgäuhaus liegt im bayerischen Wertach in der Nähe des Grüntensees und ist eine von insgesamt rund 80 gemeinnützigen Familienferienstätten, die vergünstigte Preise für einen Urlaub anbieten. Hier macht Familie Demmel Ferien.

„Früher sind wir noch nach Italien gefahren, aber das geht heute nicht mehr“, sagt die sechsfache Mutter Birgit Demmel. Früher, das war vor fünf Jahren, als die Familie nur die drei Kinder Anna, Heidi und Peter zählte. Dann kamen die Drillinge Hansi, Lisa und Franzi, und als achtköpfige Familie muss man sich einen Urlaub erst mal leisten können.

Seit vier Jahren machen sie nun Urlaub in einer Familienferienstätte, die Anfahrt von ihrem Wohnort in Oberbayern hierher ins Allgäu ist nicht allzu weit. Ehemann Christian, von Beruf Zimmermann, kommt nach, er muss noch den Bauernhof in Ordnung bringen. Die Familie betreibt nebenbei eine Landwirtschaft.

Sohn Peter will mit seinen 14 Jahren nicht mehr mit, dafür ist Birgit Demmels Schwiegermutter mit dabei. Für die Familie mit den fünf Kindern kosten die 14 Tage Urlaub mit Vollpension rund 5.600 Euro. Das ist der vergünstigte, gemeinnützige Preis. Müssten sie den normalen Preis bezahlen, käme das 1.000 Euro teurer.

Die Familienferienstätten wurden mit Zuschüssen des Bundes und der Länder errichtet, und so müssen im Allgäuhaus zwei Drittel der Gäste auf den gemeinnützigen Sektor entfallen. Der Normalpreis des Hauses für einen Erwachsenen ab drei Übernachtungen bei Vollpension beträgt 90,40 Euro, der vergünstigte Preis 76,90 Euro. Kinder zahlen normal 63,30, vergünstigt 53,80 Euro.

„Wir sind ein bisschen teurer als andere Häuser“, sagt Gerwin Reichart, Hausleiter in Wertach, und verweist auf den Spa-Bereich mit Schwimmbad und Sauna. 42.000 Übernachtungen zählt das Allgäuhaus pro Jahr, die 45 Mitarbeiter sorgen nicht nur für die Verpflegung, sondern hier werden auch Bastelgruppen und Ausflüge angeboten, das Programm ist inklusive.

Neben den Preisen für Lebensmittel sind die Kosten für Urlaub deutlich gestiegen. Laut Statistischen Bundesamt lebte 2024 gut jede fünfte Person (21 Prozent) in einem Haushalt, der sich nach eigenen Angaben keinen einwöchigen Urlaub leisten konnte. Das waren 17,4 Millionen Menschen.

38 Prozent der Alleinerziehenden und ihrer Kinder konnten sich 2024 nach eigenen Angaben keine einwöchige Urlaubsreise leisten. Bei zwei Erwachsenen mit einem oder mehreren Kindern im Haushalt lag der Anteil bei 19 Prozent, hier hängt es stark von der Zahl der Kinder ab, ob man sich einen Urlaub leisten kann.

Um Vergünstigungen bei den Familienferienstätten zu bekommen, darf man ein bestimmtes Einkommen nicht überschreiten. Weniger zahlen muss auch, wer durch ein ärztliches Attest nachweisen kann, dass er Erholung braucht. Das gilt auch generell für Menschen über 75 Jahre und bei Pflegebedürftigkeit. „Die meisten unserer Gäste erhalten die Vergünstigung wegen ihrer wirtschaftlichen Situation, ein gutes Drittel wegen der Erholungsbedürftigkeit“, erklärt Reichart.

Neben den Vergünstigungen in den Familienstätten gibt es auch in elf Bundesländern Zuschüsse für den Familienurlaub, abhängig von Einkommensgrenzen. In Brandenburg zum Beispiel beträgt der Ferienzuschuss zehn Euro pro Übernachtung für jedes mitreisende Familienmitglied. Diesen Zuschuss können Familien in Anspruch nehmen, die in Brandenburg wohnen und über ein geringes Einkommen verfügen.

In Bayern werden 19,50 Euro Zuschuss pro Tag und Person gewährt. 2024 wurden im Freistaat 1.461 Anträge auf Familienerholung gestellt, 2025 (Stand 24. August), bereits 1.292. Im Jahr 2024 wurden dafür 579.628 Euro ausbezahlt. Die Einkommensgrenze für den Zuschuss liegt bei Alleinerziehenden mit einem Kind bei 31.000 Euro jährlich.