Universität Göttingen gibt Gebeine an Inselrepublik Palau zurück

Die Universität Göttingen gibt am Montag menschliche Gebeine an die Republik Palau im Pazifik zurück. Wie die Hochschule mitteilte, werden bei einer feierlichen Zeremonie am 25. März in Göttingen auch ein Schädel, eine Gipsbüste sowie eine Haarprobe, die sich noch in den Staatlichen Ethnografischen Sammlungen in Sachsen befinden, an hochrangige Vertreter Palaus überreicht. Die Knochen kamen während der Kolonialzeit nach Deutschland. Palau ist ein Inselstaat im westlichen Pazifik und seit 1994 selbstständig.

Zwei Göttinger Universitätssammlungen beherbergen eine große Anzahl sogenannter „Human Remains“ aus ehemaligen deutschen und anderen europäischen Kolonien – so auch aus Palau, das 1899 vom Deutschen Reich kolonisiert wurde. Die Gebeine von dort kamen im Zuge der „Südsee-Expedition“ des damaligen Museums für Völkerkunde in Hamburg zwischen 1908 bis 1910 nach Deutschland. In den 1950er- und 1960er-Jahren wurden sie an die Universität Göttingen abgegeben. Darunter waren die menschlichen Überreste von acht Menschen aus Palau und Pulo Anna, einer kleinen abgelegenen Insel, die zur Republik Palau gehört.

Die Göttinger Universität sieht in der anstehenden Zeremonie mit Repräsentanten aus Palau einen weiteren Schritt in dem Bemühen, die Kolonialgeschichte aufzuarbeiten und zukunftsgerichtete Kontakte mit postkolonialen Gesellschaften zu knüpfen. Im Zuge eines von der Volkswagen-Stiftung geförderten Forschungsprojekts gab es bereits Übergaben von Gebeinen an Hawaii und Neuseeland.

Die Universität teile die Haltung der Bundesregierung, dass zu menschlichen Überresten in Sammlungen geforscht werden müsse – mit dem Ziel, sie in ihre jeweilige Heimat zurückzuführen, sagte der Präsident der Hochschule, Metin Tolan. Palaus Kulturminister Ngiraibelas Tmetuchl erklärte: „Als Gesellschaft, in der soziale Rollen und Besitz ausschließlich über die weibliche Linie von Müttern an Töchter übergeben werden, sind wir froh, dass die Human Remains unserer Vorfahren jetzt zu ihrer mütterlichen Ruhestätte zurückkehren.“