Universität Bonn rehabilitiert vier Promovierte

Die Universität Bann hat vier Promovierte rehabilitiert, die vom nationalsozialistischen Regime als Juden oder aus anderen ideologischen Gründen verfolgt worden waren. Der Senat habe in seiner Sitzung zum Gedenken an die Opfer des NS-Unrechts am 9. November unter anderem drei Wissenschaftlern der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät und einem Mitglied der Medizinischen Fakultät gedacht, wie die Universität am Samstag mitteilte. Diesen vier promovierten Wissenschaftlern sei damals nach ihrer Flucht ins Ausland der Doktorgrad willkürlich aberkannt worden. Nun sei diese damalige Entscheidung durch den jüngsten Beschluss des Senats rückgängig gemacht worden.

Rehabilitiert wurden von der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
Prof. Dr. Otto Kirchheimer, der seinen akademischen Grad eines Dr. jur. 1928 erworben hatte, sowie Dr. Friedrich Mayer-Alberti (Dr. iur. 1929) und Dr. Hans Oberländer (Dr. iur. 1933). Rehabilitiert wurde auch der Mediziner Dr. Franz Paul Glees, der seinen akademischen Grad eines Dr. med. 1935 erworben hatte.

Die Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität habe sich seit ihrer Wiedereröffnung 1945 nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wiederholt von Unrecht distanziert, das während der nationalsozialistischen Diktatur auch in ihrem Namen begangen wurde, erklärt die Hochschule. So hab sich der Senat der Universität 1998 ausführlich mit der Aberkennung von Doktorgraden in der NS-Zeit befasst und diese formell rückgängig gemacht. In einem damals gefassten Beschluss wurden rund 60 Personen namentlich genannt, deren Doktorgrade rückwirkend wieder zuerkannt wurden.

Schon damals sei dem Gremium bewusst gewesen, dass die Liste der Rehabilitierten aufgrund der lückenhaften Aktenlage nicht vollständig sein konnte. Archivbestände der Universität waren im Krieg verloren gegangen. Der damalige Senatsbeschluss betone daher, „dass die Universität jeden weiteren an sie herangetragenen Einzelfall in dem Bemühen, nationalsozialistisches Unrecht rückgängig zu machen, prüfen und entsprechend entscheiden wird.“

Der Vorsitzende des Senats, Rainer Hüttemann, sagte: „Wir sind uns bewusst, dass es möglicherweise noch weitere Fälle von begangenem Nazi-Unrecht gibt, die bislang nicht bekannt geworden sind. Darum bleibt das Suchen, Prüfen und Revidieren solcher Vorgänge für uns und kommende Generationen eine immerwährende Verpflichtung.“

Der Senat ist eines der zentralen Organe der Universität. Dem Gremium gehören 23 Mitglieder aus den Reihen der Studierenden, der Professoren, wissenschaftlichen Mitarbeiter und der Beschäftigten in Technik und Verwaltung an. Der Senat gibt auch Empfehlungen und Stellungnahmen zu Fragestellungen von grundlegender Bedeutung ab.