Unionsantrag: Prostituierte sollen besser geschützt werden

Kritiker meinen, dass Deutschland durch Gesetze im Bereich der Sexarbeit zum “Bordell” Europas geworden sei. Nun legt die Union einen Antrag vor, der die Frauen besser schützen und Menschenhandel verhindern soll.

Prostituierte sollen laut einem Antrag der Unionsfraktion künftig besser geschützt werden. Derzeit seien die Strukturen in Prostitutionsmilieus bis auf wenige Ausnahmen “zutiefst menschen- und insbesondere frauenverachtend”, heißt es in dem Antrag, zu dem am Montag eine Anhörung im Bundestag stattfindet. Überwiegend seien Prostituierte Teil einer unfreiwilligen “Armuts- und Elendsprostitution und damit täglich sexueller Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch schutzlos ausgeliefert”, begründet die Union eine Notwendigkeit von Reformen.

2001 war unter der rot-grünen Regierung ein Prostitutionsgesetz verabschiedet worden, das die Sittenwidrigkeit der Prostitution abschaffte und einen Zugang zur Sozialversicherung ermöglichte. Vor sieben Jahren wurde es reformiert. Ziel des Gesetzes war es, das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen zu stärken und ihren Schutz vor Ausbeutung, Zuhälterei, Gewalt und Menschenhandel zu verbessern.

Ob das gelungen ist, wird kontrovers debattiert. Kritiker sprechen davon, dass sich Deutschland mit Einführung des Prostitutionsgesetzes zum “Bordell Europas” entwickelt habe. Ende 2023 arbeiteten in Deutschland nach Zahlen des Statistischen Bundesamtes rund 30.600 Prostituierte mit einer gültigen Anmeldung; die Dunkelziffer dürfte um ein Vielfaches höher liegen.

In dem Antrag fordert die Union unter anderem die Einführung einer allgemeinen Strafbarkeit für die Kunden von Prostituierten. Der Kauf sexueller Dienstleistungen soll demnach als Vergehen geahndet werden. Zudem solle sichergestellt werden, dass Prostituierte im Zuge der Neuregelung nicht aufgrund der der reinen Ausübung ihrer Tätigkeit kriminalisiert werden. Weiter soll der Betrieb von Prostitutionsstätten wie Bordellen, Laufhäusern, Verrichtungsboxen und Wohnwagen sowie die Vermietung von Objekten zum Zweck der Prostitutionsausübung verboten werden. Die Union orientiert sich dabei am sogenannten Nordischen Modell, das in einigen skandinavischen Ländern gilt.