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Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen UKA

Seit 2021 können sich Betroffene von Missbrauch in der katholischen Kirche an die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen wenden. Das Gremium mit dem etwas sperrigen Namen hat eine schwierige Aufgabe.

Die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen, kurz UKA, hat die Aufgabe, darüber zu entscheiden, wie viel Geld Missbrauchsopfer in der katholischen Kirche in Anerkennung des ihnen zugefügten Leids erhalten. Dazu nimmt sie Anträge der Betroffenen über die jeweiligen Ansprechpersonen der Bistümer oder Ordensgemeinschaften entgegen, legt eine Leistungshöhe fest und weist die Auszahlung an Betroffene an.

Ziel war, durch die UKA ein unabhängiges, transparentes und bundesweit einheitliches Verfahren sicherzustellen. Grundlage hierfür ist eine von den Bischöfen beschlossene Verfahrensordnung. Bei der Bemessung der Leistungshöhe orientiert man sich an Urteilen staatlicher Gerichte zu Schmerzensgeldern, und zwar an deren oberen Rand. Eine Höchstgrenze gibt es nicht. Die Verfahrensordnung sieht lediglich vor, dass bei Beträgen oberhalb von 50.000 Euro die jeweiligen kirchlichen Institutionen zustimmen. Diese Zustimmung ist laut Angaben der UKA bislang stets erfolgt. Allerdings steht demnach in einigen Fällen eine Zustimmung noch aus.

Die Kommission ist seit 1. Januar 2021 tätig und entscheidet auch über Altfälle, die bei dem UKA-Vorgänger, der Zentralen Koordinierungsstelle (ZKS), entschieden wurden und nun erneut vorgelegt werden. Das Gremium hat derzeit zwölf Mitglieder; Vorsitzende ist die Juristin Margarete Reske, ehemals Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Köln. Die Geschäftsstelle der UKA sitzt in Bonn.