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UN sehen alarmierende Steigerung bei Hinrichtungen

Immer mehr Länder ächten die Todesstrafe. Dennoch steigt weltweit die Zahl der Hinrichtungen weiter an. Der UN-Menschenrechts-Hochkommissar zeigt sich besorgt.

Trotz eines weltweiten Trends zur Abschaffung der Todesstrafe hat es 2025 einen weiteren starken Anstieg der Zahl der Hinrichtungen gegeben. Das gehe in erster Linie auf ein deutliches Anwachsen in einer kleinen Zahl von Staaten zurück, die die Todesstrafe beibehalten, warnte UN-Menschenrechts-Hochkommissar Volker Türk am Montag in Genf.

Der Anstieg 2025 betreffe insbesondere Straftaten, die nicht die nach internationalem Recht erforderliche Schwelle der “schwersten Verbrechen” erreichen, so Türk; zum Beispiel Drogendelikte. Auch würden fortgesetzt Personen hingerichtet, die für als Kinder begangene Straftaten verurteilt wurden.

Im Iran wurden Berichten zufolge 2025 mindestens 1.500 Menschen hingerichtet, davon mindestens 47 Prozent wegen Drogendelikten. Dies deute auf eine systematische Anwendung der Todesstrafe als Mittel der staatlichen Einschüchterung hin, “mit unverhältnismäßigen Auswirkungen auf ethnische Minderheiten und Migranten”, sagte der UN-Hochkommissar. In Saudi-Arabien seien mindestens 356 Menschen hingerichtet worden; mehr als beim bisherigen Höchststand von 2024.

In den USA wurden den UN-Angaben zufolge 47 Hinrichtungen vollstreckt, die höchste Zahl seit 16 Jahren. Die Anwendung der Hinrichtung durch Ersticken mit Gas wurde demnach ausgeweitet; das lasse ernsthafte Bedenken hinsichtlich Folter oder grausamer Bestrafung aufkommen. In China und Nordkorea werde die Anwendung der Todesstrafe weiter geheimgehalten; es sei schwierig, genaue Zahlen zu erhalten. In Belarus wurde der Umfang der Kapitalverbrechen kürzlich im Rahmen der Gesetzgebung zu nationaler Sicherheit und Terrorismus erweitert.

Ernsthafte Bedenken gibt es laut Türk auch für Israel und eine Reihe dortiger Gesetzesvorlagen zur Anwendung der Todesstrafe. Es drohten die Verletzung der Rechte von Palästinensern auf ein ordnungsgemäßes Verfahren sowie Verstöße gegen internationale Menschenrechtsnormen und das humanitäre Völkerrecht. Auch die von der Hamas im Gazastreifen vollstreckten Hinrichtungen stellten eklatante Menschenrechtsverletzungen dar.

Aber auch ermutigende Schritte sieht der UN-Kommissar für mehrere Staaten. So habe Vietnam die Zahl der unter Todesstrafe stehenden Straftaten reduziert. Pakistan habe immerhin 2 von 31 mit der Todesstrafe bewehrten Straftaten abgeschafft.

Simbabwe hat demnach zum Jahresende 2024 die Todesstrafe für gewöhnliche Verbrechen abgeschafft. In Kirgistan bekräftigte das Verfassungsgericht laut UN das Verbot der Todesstrafe und entschied, dass ein Gesetzentwurf zur Wiedereinführung der Todesstrafe verfassungswidrig sei.