UN-Gericht: Keine Maßnahmen gegen Deutschland wegen Israel-Hilfe
Der Internationale Gerichtshof in Den Haag hat vorläufige Maßnahmen gegen Deutschland wegen angeblicher Beihilfe zu einem Völkermord im Gazastreifen abgelehnt. Die Voraussetzungen dafür seien nicht gegeben, teilte Gerichtspräsident Nawaf Salam in der Entscheidung am Dienstag mit. Zugleich wies das Gericht den Antrag Deutschlands ab, die Klage als solche abzuweisen.
Nicaragua beschuldigt die Bundesrepublik vor dem obersten UN-Gericht der Beihilfe zu einem Völkermord im Gazastreifen und begründet dies mit Rüstungslieferungen Deutschlands an Israel und der zeitweiligen Einstellung deutscher Zahlungen für das Palästinenser-Hilfswerk der Vereinten Nationen (UNRWA).
In einem Eilantrag verlangte Nicaragua unter anderem ein Ende deutscher Militärhilfen für Israel. Die Klärung der Vorwürfe im Hauptsacheverfahren kann Jahre dauern.