Umweltverband: Eingeschläferte Haustiere sind Gefahr für Greifvögel

Ein gestorbener Hund oder eine tote Katze können tödliche Folgen für Wildtiere haben. Davor haben der Landesbund für Vogel- und Naturschutz (LBV) und die Gregor Louisoder Umweltstiftung (GLUS) am Donnerstag in einer Mitteilung gewarnt. Gefährlich könnten eingeschläferte Haustiere etwa für aasfressende Greifvögel werden.

Wenn der vom Tierarzt eingeschläferte Dackel oder das tote Lieblingskaninchen in einem zu flachen Grab beerdigt worden seien, könnten sich die Vögel mit dem in der Tiermedizin zum Einschläfern verwendeten Pentobarbital vergiften, erläuterte Andreas von Lindeiner, Landesfachbeauftragter Naturschutz beim LBV. Oft hätten Marder oder Füchse die Kadaver ausgegraben. Greifvögel reagierten aber besonders empfindlich auf Schadstoffe und kämen daher häufig direkt an Ort und Stelle ums Leben, erklärte Lindeiner.

Die meisten toten Greifvögel, bei denen eine Vergiftung mit dem Einschläfer-Medikament festgestellt worden sei, seien im Wald oder auf Feldern gefunden worden, so der LBV und die GLUS. Sie weisen darauf hin, dass es per Gesetz verboten ist, Haustiere in der freien Natur oder auf öffentlichem Grund zu beerdigen. Im eigenen Garten sei eine Tierbestattung in Deutschland zwar grundsätzlich erlaubt. Laut Tierkörperbeseitigungsgesetz muss das Grab mindestens 50 Zentimeter tief sein.

Die Naturschutzverbände und der Landesverband praktizierender Tierärzte Bayern raten den trauernden Tierbesitzern in der Mitteilung zur Einäscherung ihrer verstorbenen Lieblinge oder zu einer Bestattung auf einem Tierfriedhof. (00/1802/13.06.2024)