Umweltminister prüfen Verfassungsänderung zum Klimaschutz

Kommt der Klimaschutz als Staatsziel ins Grundgesetz? Darüber hat die Umweltministerkonferenz von Bund und Ländern beraten.

Wegen des Klimawandels treten Hochwasser – wie jetzt im Süden Deutschlands – häufiger auf
Wegen des Klimawandels treten Hochwasser – wie jetzt im Süden Deutschlands – häufiger aufImago / Sven Simon

Die Umweltminister von Bund und Ländern wollen eine Grundgesetzänderung prüfen lassen, um Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel zum Staatsziel zu erklären. Die Finanzierung kommunaler Klimaschutzmaßnahmen sollte demnach als dauerhafte gemeinsame Aufgabe von Bund und Ländern festgeschrieben werden, erklärte die rheinland-pfälzische Ressortchefin Katrin Eder (Grüne) zum Abschluss der dreitägigen Umweltministerkonferenz in Bad Dürkheim.

Die Beratungen seien von den jüngsten Hochwasser- und Unwetterereignissen überschattet worden, berichtete Eder. Die Auswirkungen des Klimawandels seien mittlerweile „jeden Tag“ auch in Deutschland zu spüren. Daher bestehe Einigkeit darüber, dass beispielsweise mehr Geld in den Hochwasserschutz investiert werden müsse.

Umweltministerkonferenz: Hochwasserschäden im Fokus

Die Minister verabschiedeten einen gemeinsamen Beschluss, in dem sie die Einführung einer Elementarschäden-Pflichtversicherung für Immobilienbesitzer fordern. Eder und ihre Ministerkollegen blieben allerdings vage, wie diese Pflicht in der Praxis aussehen könnte, damit Versicherungsprämien für Menschen in der Nähe von Flüssen bezahlbar bleiben. Eine Verteilung der Risiken auf eine große Solidargemeinschaft sei wichtig, dürfe aber nicht der einzige Aspekt bleiben, warnte Eder: „Man muss schauen, dass nicht derjenige mit Geschosswohnung die Villa am Rhein mitfinanzieren muss.“

Hessens Landwirtschafts- und Umweltminister Ingmar Jung (CDU) bezeichnete den derzeitigen Umgang mit staatlichen Hilfen bei Hochwasserschäden als ungerecht. Bei Schadensereignissen mit nur wenigen Betroffenen, die weniger im öffentlichen Fokus stünden, werde der Staat oft gar nicht aktiv, obwohl auch sie für Einzelne schwere Folgen haben könnten. Seinen Angaben zufolge ging es bei den Beratungen auch darum, sicherzustellen, dass Kommunen nicht immer neue Baugebiete in Hochwasser-Risikozonen ausweisen dürfen.

Auf der Themenliste der Konferenz mit mehr als 40 Tagesordnungspunkten stand zum wiederholten Mal auch der Umgang mit Wölfen. „Für uns ist wichtig, dass wir schadstiftende Wölfe schneller entnehmen können“, erklärte Stefan Tidow (Grüne), Staatssekretär im Bundesumweltministerium. Alle Länder befürworten ein rechtssicheres „Schnellabschussverfahren“ für Wölfe, die wiederholt Nutztiere reißen. Erst Ende Mai hatte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg den geplanten Abschuss eines Wolfs in Niedersachsen vorerst gestoppt.