Umweltbonus vorbei: Kraftfahrzeuggewerbe kritisiert „Vertrauensbruch“

Der plötzliche Stopp des Umweltbonus für E-Autos an diesem Sonntag um Mitternacht trifft beim Kraftfahrzeuggewerbes Baden-Württemberg auf vehemente Kritik. In einer Mitteilung des Kraftfahrzeuggewerbes Baden-Württemberg vom Sonntagmorgen spricht dessen Präsident Michael Ziegler von einem „schweren Vertrauensbruch der Ampel-Regierung gegenüber den Menschen, die sich mit E-Autokäufen für den Klimaschutz einsetzen“. Den Stopp hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz kurzfristig am Samstag per Pressemitteilung bekannt gegeben.

Diese Bekanntgabe, wenn kein Autohaus mehr Zeit und Möglichkeiten habe, darauf zu reagieren, sei ein Verhalten, „das bei allem Verständnis für die Finanzierungsprobleme des Staates einer Bundesregierung unwürdig ist“. Das Kfz-Gewerbe, das sich als Schnittstelle zwischen E-Auto-Kunden und Herstellern stets für die Energiewende ins Zeug gelegt habe, fühle sich „buchstäblich missachtet“, sagte Ziegler. Kunden hätten im Vertrauen auf die rechtsgültigen Regelungen E-Autos bestellt, Händler sich mit zusätzlichen Fahrzeugen versorgt.

Ziegler befürchtet wirtschaftliche Schäden durch die Stornierung von Aufträgen. Die im Bundesanzeiger vom 9. Dezember 2022 veröffentlichte Förderrichtlinie für den Umweltbonus spreche klar von einer Laufzeit der Förderung bis zum 31. Dezember 2023. Bei einem kurzfristigen Ausstieg sei es zwingend erforderlich, dass – solange die Mittel ausreichen – alle bis zum 31. Dezember bestellten Fahrzeuge gefördert würden, unabhängig vom Termin Ihrer Zulassung.

In seiner Pressemitteilung vom 16. Dezember verweist das Ministerium auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, in dessen Folge dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) 60 Milliarden Euro entzogen würden. Im Zuge der KTF-Verhandlungen sei am 13. Dezember beschlossen worden, die Förderung durch den Umweltbonus zeitnah zu beenden. Mit Ablauf des 17. Dezember könnten daher keine neuen Anträge mehr gestellt werden. Bereits zugesagte Förderungen seien nicht betroffen und würden ausbezahlt. (3024/17.12.2023)