Tuberkulose bei Mann im Kirchenasyl bestätigt

Der Flüchtling aus dem Jemen lebte vier Monate in der Gemeinde – und hatte auch Kontakt zu Kindern einer Kita.

Tuberkelbakterien unter dem Mikroskop
Tuberkelbakterien unter dem MikroskopJanice Carr / Wikipedia

Bünsdorf. In der evangelischen Kirchengemeinde Bünsdorf (Schleswig-Holstein) hat es einen Tuberkulose-Fall bei einem Asylsuchenden aus dem Jemen gegeben. Der Mann lebte von Ende Januar bis Ende Mai in der Kirchengemeinde im Kirchenasyl, bestätigte Kirchenkreissprecherin Inga Lange dem epd. Entsprechende Tests hätten nach Angaben des Kreis-Gesundheitsamtes ergeben, dass es sich um eine Tuberkulose-Erkrankung bei dem Mann handelt.
Nach jüngsten Presseberichten hat der Mann möglicherweise Kindergartenkinder mit der Krankheit angesteckt. Die Kita wird von 18 Kindern besucht. Nach Angaben von Lange hat das Gesundheitsamt unverzüglich nach Auftreten des Verdachts mit Unterstützung der Kirchengemeinde seine Arbeit aufgenommen. Arbeitsbereiche und Einrichtungen der Kirchengemeinde seien informiert worden.

Kita-Eltern informiert

Untergebracht war der Flüchtling im Gemeindehaus. "Dabei hatte er Kontakt zu Menschen aus der Kirchengemeinde", sagte Lange. Der Helferkreis für das Kirchenasyl, der am häufigsten Kontakt zu dem Mann hatte, wurde bereits informiert. Auch die Eltern der Kinder der Kindertagesstätte, zu denen der Betroffene ebenfalls vereinzelt Kontakt hatte, seien informiert worden. Gerade habe es eine weitere Veranstaltung von Gesundheitsamt und Kirchengemeinde in Bünsdorf gegeben.
Im Blick waren hier nach Angaben von Lange weitere Personengruppen wie die Jungschar der Kirchengemeinde. Im Rahmen der Veranstaltung erklärte das Gesundheitsamt, Tests hätten gezeigt, dass es sich um eine Tuberkulose-Erkrankung bei dem Flüchtling handelt. Auch über den Zugang zur Kita sei gesprochen worden. Es habe sich im Zusammenhang mit der aktuellen Situation gezeigt, dass entsprechenden Regelungen verändert werden müssen. Lange: "Der Schutz der Kinder ist für die Kirchengemeinde oberstes Gebot." (epd)