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Traunsteiner Missbrauchs-Prozess gegen Erzbistum erneut verschoben

Das Landgericht Traunstein hat den Termin für die nächste mündliche Verhandlung im Zivilprozess gegen das Erzbistum München um Schmerzensgeld für einen Missbrauchsbetroffenen erneut verschoben. Nachdem die Verhandlung zunächst vom 12. September auf den 2. November verlegt worden war, wird jetzt erst am 10. Januar weiterverhandelt, wie das Landgericht Traunstein am Mittwoch mitteilte. Hintergrund sind Terminschwierigkeiten bei verschiedenen Prozessbeteiligten.

Bis zur nächsten mündlichen Verhandlung soll auch das vom Gericht angeordnete psychiatrisches Gutachten vorliegen. Mit dem Gutachten soll geklärt werden, ob die vom Kläger erlittene Missbrauchstat „ursächlich für eine psychische Störung des Klägers und dessen Alkohol- und Drogenabhängigkeit war“. Auch soll der Kläger bei diesem Termin persönlich angehört werden. Das Erzbistum hatte in der Juni-Verhandlung die Abweisung der Klage beantragt. Der Betroffene fordert 300.000 Euro Schmerzensgeld vom Erzbistum.

Im Juni 2022 hatte Andreas Perr, ein Opfer des Missbrauchstäters und früheren Priesters Peter H., eine Feststellungsklage am Landgericht Traunstein eingereicht – unter anderem gegen das Erzbistum und auch gegen den früheren und inzwischen verstorbenen Papst Benedikt XVI. Das Verfahren gegen den verstorbenen Papst Benedikt XVI. war vor der mündlichen Verhandlung im 20. Juni vom Gericht abgetrennt worden. Die zuständige Anwaltskanzlei konnte bisher keine Erben des früheren Papstes ermitteln. (00/3107/27.09.2023)