Transparenzgesetz gilt nicht für Auskünfte über Ramstein

Das rheinland-pfälzische Landestransparenzgesetz gilt nicht für Anfragen an das Mainzer Justizministerium zum US-Luftwaffenstützpunkt in Ramstein. Einem aktuellen Urteil des rheinland-pfälzischen Oberverwaltungsgerichts in Koblenz zufolge muss das Ministerium keine Auskünfte darüber geben, welche Informationen ihm über die Rolle des Flughafens für die weltweiten Kampfdrohnen-Einsätze vorliegen. Es müsse auch keine Fragen beantworten, was die rheinland-pfälzische Justiz unternommen hat, um dies aufzuklären, heißt es in der Entscheidung, die dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt (AZ: 10 A 11127/22.OVG).

Das Gericht befand, das Ministerium habe inhaltlich mit der Air Base ausschließlich in seiner Funktion als Aufsicht über die Staatsanwaltschaften zu tun, der Bereich der Rechtspflege sei jedoch ausdrücklich von den Transparenzbestimmungen ausgenommen. Ministeriumsvertreter hätten in dem Verfahren glaubhaft gemacht, dass ihnen darüber hinaus keinerlei Informationen zum Themenkomplex Ramstein vorlägen. Eine Pflicht der Behörde, Informationen zu beschaffen, gebe es nicht. Die Richter in Koblenz bestätigten damit im Kern eine Entscheidung des Mainzer Verwaltungsgerichts.

Der Friedensaktivist Hermann Theisen hatte ursprünglich versucht, die deutsche Justiz mit einer Strafanzeige zu Ermittlungen gegen die für völkerrechtswidrige Drohneneinsätze Verantwortlichen zu bewegen. Als die Staatsanwaltschaft von der Einleitung eines formellen Strafverfahrens absah, verlangte er vom Justizministerium in Mainz Auskünfte zum Sachverhalt, da es die Dienstaufsicht über die rheinland-pfälzischen Strafverfolgungsbehörden ausübt.

Gegner der amerikanischen Drohneneinsätze kritisieren seit Jahren, dass der amerikanische Luftwaffenstützpunkt bei Kaiserslautern für die Steuerung von Kampfdrohnen in verschiedenen Konfliktregionen der Welt eine Schlüsselrolle spielt. Ohne die Satelliten-Relaisstation in Ramstein könnten den Kritikern zufolge keine Steuerungsbefehle aus den USA in die Zielregionen übermittelt werden. Im Zuge des sogenannten Kriegs gegen den Terror sind in Ländern wie Pakistan, Afghanistan oder Somalia durch Kampfdrohnen vermutlich Tausende von Zivilisten getötet worden.