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Tödliche Glukosemischung: Kölner Urteil für Apothekerin rechtskräftig

Das Urteil des Landgerichts Köln gegen eine Kölner Apothekerin wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung ist rechtskräftig. Die Frau, die tödliche Glukosemischungen an zwei Schwangere abgegeben hatte, war zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden, wie der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte (AZ: 2 StR 339/24).

Nach den Urteilsfeststellungen hatte die Angeklagte aufgrund einer Verwechslung einen Rest des Lokalanästhetikums Lidocainhydrochlorid in ein Gefäß mit Glukose gegeben. Sie stellte anschließend mehrere Glukose-Mischungen zur Durchführung von Glucosetoleranztests bei Schwangeren her, wie das Gericht erläuterte. Zwei stark mit Lidocainhydrochlorid verunreinigte Mischungen wurden an Schwangere abgegeben.

Während eine der beiden Frauen nur einen Schluck der toxischen Lösung trank und sich nach einem kurzen stationären Klinikaufenthalt von der – nicht diagnostizierten – Lidocainvergiftung erholte, trank die 28-jährige später Gestorbene zwei Tage nach dem ersten Vorfall die Lösung ganz aus. Sie und ihr mit einem Notkaiserschnitt zur Welt gebrachtes Kind starben.

Das Landgericht Köln hatte die Apothekerin im September 2023 wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung sowie wegen unterlassener Hilfeleistung zu einer zweijährigen Gesamthaftstrafe auf Bewährung verurteilt (AZ: 111 Ks 13/20). Dabei wurden zwei Monate als vollstreckt anerkannt.

Mit Blick auf die Verurteilung der Angeklagten wegen unterlassener Hilfeleistung sei das Verfahren auf Antrag des Generalbundesanwalts aus prozessökonomischen Gründen eingestellt worden, teilte der BGH mit. Die weitere Überprüfung des Urteils habe keinen, die Angeklagte belastenden Rechtsfehler ergeben, es sei damit rechtskräftig.