Tipps zur Grünschnitt-Nutzung im Garten – Warnung vor Bußgeld
Die vergangenen Wochen waren meistens warm und nicht allzu trocken – das hat Gras und Hecken gut gedeihen lassen. Wohin nun mit dem Schnittgut? Naturschützer wissen Rat – und bitten um Rücksicht auf bestimmte Tiere.
Grünschnitt peppt den Garten auf – und darf nicht einfach im Wald entsorgt werden. Darauf hat der bayerische Naturschutzverband LBV am Mittwoch im mittelfränkischen Hilpoltstein aufmerksam gemacht. In den vermeintlichen Abfällen von Hecken und Rasen sind demnach wichtige Nährstoffe gespeichert, die dem Ökosystem im Garten durch eine sachgemäße Kompostierung wieder zugeführt werden können.
Mit Grünschnitt lassen sich auch Lebensräume für Tiere wie Vögel und Eidechsen schaffen, wie es weiter hieß. So könne man etwa eine Benjes-Hecke (benannt nach dem Gärtner Hermann Benjes) anlegen. Dabei würden Zweige, Äste und Gehölzmaterial locker aufeinandergeschichtet, sodass mit der Zeit ein schützendes Dickicht mit vielen Verstecken entstehe. Rasenschnitt, Blätter, abgestorbene Pflanzen und Äste könnten überdies zum Mulchen verwendet werden.
Will man den Grünschnitt aus dem Garten entfernen, kann man ihn laut Mitteilung bei kommunalen Annahmestellen kostenlos abgeben. Auf keinen Fall sollten Gartenabfälle im Wald oder an anderen Orten in der Natur entsorgt werden. “Die meisten Waldböden sind von Natur aus nährstoffarm und viele heimische Pflanzen wie Wald-Wachtelweizen und Preiselbeere sind daran bestens angepasst. Eine Entsorgung von Gartenabfällen im Wald gleicht einer hochdosierten Düngung des Bodens, da das kompostierte Material nicht verteilt wird. Am Ende wachsen dort nur noch Brennnesseln und Brombeeren und verdrängen Farn- und Blütenpflanzen, die es weniger nährstoffreich mögen”, so der LBV.
Mit Gartenabfällen gelangten außerdem auch nicht heimische Gehölze und Stauden in die Natur, die heimische Pflanzen verdrängten. Zudem sei die Entsorgung im Wald gesetzlich verboten. Es drohe ein Bußgeld von bis zu 1.300 Euro.
Der LBV appellierte ferner an die Bürgerinnen und Bürger, Gartenabfälle unter keinen Umständen offen zu verbrennen. Dabei würden viele Schadstoffe und Feinstaub freigesetzt. Das liege daran, dass das Material meist noch sehr feucht sei. In der Folge werde es bei sehr starker Rauchentwicklung nur unvollständig verbrannt.
Außerdem mahnten die Naturschützer, auf späte Bruten von Gartenvögeln und auf Eiablagestellen von Schmetterlingen Rücksicht zu nehmen. Ein radikales Zurücksetzen von Hecken sei ohnehin erst ab Oktober erlaubt.