Thüringen wird keine einheitlichen Vorgaben zur geplanten Umsetzung des Nutzungsverbots von Mobiltelefonen an den Schulen des Landes entwickeln. Wie das geltende Verbot in den Klassenräumen und auf den Pausenhöfen umgesetzt werde, bleibe den Schulen überlassen, sagte Bildungsminister Christian Tischner (CDU) am Mittwoch in Erfurt.
Das Verbot gilt laut Tischner für die private Nutzung von digitalen Endgeräten jeder Art an Grund-, Gemeinschafts- und Förderschulen mit Primarstufe. Das Ministerium werde in dieser Woche ein Schreiben an alle betroffenen Schulen verschicken. Darin werde klargestellt, dass die Vorgaben für den Grundschulbereich sehr verbindlich seien. Dieses sogenannte Handy-Verbot soll für die Kinder während der gesamten Unterrichts- und Hortzeit gelten.
Es sei jetzt Aufgabe der Schulkonferenzen, entsprechende Regeln festzulegen, sagte Tischner. Denkbar und vom Schulgesetz gedeckt sei etwa auch das morgendliche Einsammeln der Geräte zum Unterrichtsbeginn. Beim Verlassen des täglichen Unterrichts erhielten die Kinder bei diesem Modell ihre Telefone wieder zurück, auch um ihre Eltern anzurufen und ihre Abholung zu regeln. Nach Ablauf des ersten Halbjahrs will Tischner das Verbot und dessen jeweilige Umsetzung in den Einrichtungen evaluieren lassen.