Thüringen: Viele Defizite bei Gleichstellung behinderter Menschen

Menschen mit Behinderungen sind in Thüringen oftmals weiterhin benachteiligt und können nicht gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. Das hat eine Evaluation des Thüringer Gleichstellungsgesetzes von 2013 ergeben. Deren Ergebnisse stellte Thüringens Sozialministerin Heike Werner (Linke) am Dienstag dem Kabinett vor, wie die Staatskanzlei in Erfurt mitteilte. Untersucht wurden auch die Barrierefreiheit öffentlicher Gebäude und die Kosten des Gesetzes für die Kommunen.

Demnach kennen Menschen mit Behinderungen das Thüringer Gleichstellungsgesetz und ihre damit verbundenen Rechtsansprüche oftmals nicht. Bei öffentlichen Trägern sei das Gesetz zwar überwiegend bekannt. Allerdings mangele es oftmals an Wissen zur konkreten Umsetzung.

Zudem werde die Umsetzung der sich aus dem Gesetz ergebenden Verpflichtungen von den öffentlichen Trägern insgesamt als schwierig empfunden. Herausforderungen seien hohe Kosten, baurechtliche Einschränkungen, technische Schwierigkeiten und fehlende Fachexpertise. Unzureichende Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden und Umsetzungslücken in der barrierefreien Kommunikation führten noch immer zu Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen.

Auch auf kommunaler Ebene sieht der Bericht große Defizite. Kommunale Behindertenbeauftragte verfügten in der Regel über zu geringe Ressourcen und in den Kommunen gebe es bisher wenig Erfahrungswerte bei der Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes. Damit zusammenhängende Aufwände und finanzielle Belastungen würden zudem nicht systematisch dokumentiert.