Thüringen kommt Tierhaltern finanziell entgegen

Thüringens Landesregierung geht mit einem ersten Beschluss zur finanziellen Entlastung von Agrarbetrieben auf die Landwirtschaft zu. Am Dienstag beschloss das Kabinett einen Gesetzentwurf zur Beteiligung des Landes an den Gebühren für die Tierkörperbeseitigung, wie die Staatskanzlei im Anschluss an die wöchentlichen Beratungen der Landesregierung in Erfurt mitteilte.

Diese Entscheidung sendet laut Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) ein wichtiges Signal an die Landwirtschaft. Durch die geplante Kostenaufteilung werde ein Beitrag zur Stärkung regionaler Strukturen und zur Stabilisierung der Tierhaltung in Thüringen geleistet.

Zuletzt sei es zu einer Kostenexplosion gekommen, wenn verstorbenes Vieh in einer Beseitigungsanstalt habe verbrannt werden müssen. Grund hierfür seien die deutlich gestiegenen Energiepreise. Die Gebühren für die Tierkörperbeseitigung seien 2023 um 200 bis 300 Prozent gestiegen, je nach Tierart.

„Es ist wichtig, dass wir die Tierhalter in diesem Punkt unterstützen, denn Tierkörper können immer auch Träger von Krankheitserregern sein“, sagte Werner. Durch die Beteiligung an den Kosten wolle das Land eine nicht regelkonforme Entsorgung von verendeten Tieren vermeiden. Denn diese könnten immer auch zur Verbreitung von Tierseuchen führen.

Der Gesetzentwurf sehe vor, dass die Tierhalter nun nur noch ein Drittel – statt wie bisher zwei Drittel – der Kosten zu tragen haben. Die übrigen Kosten übernehmen zu gleichen Teilen die Landkreise und kreisfreien Städte. Hierfür seien im Landeshaushalt 2024 drei Millionen Euro bereitgestellt worden.