Artikel teilen:

Theologin: Frühe Pfarrerinnen fanden Stellen oft auf dem Land

Die Gleichstellung der Frau ließ in der evangelischen Kirche lange auf sich warten – und auch die hessen-nassauische Landeskirche war nicht sonderlich fortschrittlich. Zu diesem Ergebnis kommt die Staufenberger Pfarrerin Jolanda Gräßel-Farnbauer in ihrer Dissertation, die sie an der Universität Marburg schrieb. Die wissenschaftliche Arbeit ist jetzt unter dem Titel „Die Gleichstellung von Frauen im Pfarramt“ als Buch erschienen.

Es handele sich dabei um die erste Dissertation zu dem Thema auf dem Gebiet der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN), sagte Gräßel-Farnbauer in einem Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst (epd). „Das Themengebiet ist bisher nicht gut erforscht.“ Die Theologin hat die Zeit zwischen 1918 und 1971 untersucht.

1918 seien die ersten Diskussionen aufgekommen, ob Frauen überhaupt einen Studienabschluss in Theologie machen dürfen. Die nassauische Kirche erlaubte es 1925, vor genau hundert Jahren. „1928 machte die erste Frau davon Gebrauch.“ In der badischen Kirche beispielsweise sei es schon vorher möglich gewesen. Erste Vikarin war dann Ende 1949 Katharina Staritz in Frankfurt am Main. Erst 1959 wurde Gräßel-Farnbauer zufolge die Bezeichnung „Pfarrerin“ eingeführt.

Auch in anderer Hinsicht litten die Theologinnen unter der fehlenden Gleichstellung. 1955 wurden die Gehälter angeglichen – zuvor hatten die Frauen lediglich 80 Prozent verdient. Alle kirchlichen Gesetze seien geschlechtsspezifisch gewesen: „Es gab Sondergesetze nur für Frauen.“

Die Theologin verdeutlichte: „Am längsten hat die Zölibatsklausel Frauen vom Beruf ferngehalten.“ Die Klausel, dass im Fall einer Eheschließung das Arbeitsverhältnis endet, hielt sich in der EKHN bis 1968. „Solange sie in Kraft war, hat man eisern an der Klausel festgehalten, obwohl sie in den 1960er Jahren zum Problem wurde.“ Damals war der Personalbedarf hoch, die Kirche brauchte neue Pfarrer. Dass sie auch verheiratete Frauen einstellte, war pragmatischen Gründen geschuldet, wie Gräßel-Farnbauer betonte.

Vor allem auf dem Land fanden viele Frauen eine Stelle, in einigen ländlichen Gebieten gab es laut der Theologin sogar mehrere Stelleninhaberinnen. In den Quellen habe sie die Aussage eines oberhessischen Propstes gefunden, dass die Vogelsberger Bauern die Frauen toll fänden. Als eine Gemeinde ihre Pfarrerin an eine Nachbargemeinde abgeben sollte, habe sich sogar der Bürgermeister eingeschaltet.

1970 schuf die EKHN ein gemeinsames Dienstrecht für Frauen und Männer und stellte sie damit formalrechtlich gleich. Die EKHN sehe sich als fortschrittliche Landeskirche, sagte die 33-Jährige, aber bei der Gleichstellung von Männern und Frauen sei dieser Anspruch erst 1971 Wirklichkeit geworden. „Davor wurde oft abgewartet und sich an anderen Landeskirchen orientiert.“