Terror-Urteil gegen Ex-Soldat Franco A. rechtskräftig
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung des früheren Bundeswehroffiziers Franco A. zu fünfeinhalb Jahren Freiheitsstrafe wegen eines beabsichtigten Terroranschlages bestätigt.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die fünfeinhalbjährige Haftstrafe für den früheren Oberleutnant Franco A. bestätigt. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt habe den Ex-Soldaten ohne Rechtsfehler für schuldig befunden, entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe in einem veröffentlichten Beschluss. Franco A. war wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, dem unerlaubten Führen von Schusswaffen, dem unerlaubten Umgang mit Sprengstoff und wegen zweifachen Betrugs verurteilt worden.
Nach den Feststellungen des OLG Frankfurt hatte Franco A. eine verfestigte, völkisch-nationalistische, antisemitische, rassistische und demokratiefeindliche Gesinnung. Er sei davon ausgegangen, dass der „Zionismus“ einen „systematischen Rassenkrieg“ führe, in dem Millionen Flüchtlinge nach Deutschland gebracht würden.
Franco A.: Töten zum „Erhalt der deutschen Nation“
Im Jahr 2016 habe er daher den Entschluss gefasst, zum „Erhalt der deutschen Nation“ die damalige Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth (Grüne), den damaligen Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) und die Gründerin der Amadeu-Antonio-Stiftung, Anetta Kahane, zu töten. Hierfür hatte er sich laut OLG zwei halbautomatische Gewehre und eine Pistole verschafft. Aus Bundeswehrbeständen stahl er 1.090 Schuss Munition und 51 Sprengkörper.
Um zu belegen, wie leicht sich der Staat angeblich von Flüchtlingen täuschen lasse, habe Franco A. sich selbst als syrischer Asylbewerber ausgegeben und sich damit Sozialleistungen erschlichen.
Die gegen das OLG-Urteil eingelegte Revision wies der BGH nun „als offensichtlich unbegründet“ zurück. Das Urteil weise keine Rechtsfehler auf. Das Strafverfahren sei damit rechtskräftig abgeschlossen.