Tanz-Verbote an Feiertagen gelockert

Öffentliche Veranstaltungen sind künftig für längere Zeit erlaubt. Von den Kirchen kommt Kritik.

Über das Tanz-Verbot an stillen Feiertagen diskutierte der Landtag
Über das Tanz-Verbot an stillen Feiertagen diskutierte der LandtagJoakant / Pixelio

In Schleswig-Holstein wird die gesetzliche Feiertagsruhe an den stillen Feiertagen wie Karfreitag, Totensonntag und Volkstrauertag künftig lockerer vorgeschrieben als bisher. Der Landtag beschloss am Mittwoch einen Änderungsantrag zum Gesetz über Sonn- und Feiertage. Am Volkstrauertag und am Totensonntag gilt die Feiertagesruhe künftig von 6 bis 20 Uhr, am Karfreitag von 2 bis 2 Uhr des folgenden Tages.
Nach der bisherigen Regelung gilt das Verbot am Volkstrauertag und am Totensonntag von 4 Uhr morgens sowie am Karfreitag den gesamten Tag. Grundlage ist das Sonn- und Feiertagsgesetz, das öffentliche Veranstaltungen verbietet, die dem Ernst stiller Feiertage widersprechen oder den Gottesdienst stören.

Bischof Magaard: "Bedauerlich"

Der Schleswiger Bischof Gothart Magaard bezeichnete die Diskussion über eine Lockerung des Feiertagsgesetzes als bedauerlich. Der nun beschlossene Weg schränke den Schutz der stillen Tage jedoch in deutlich geringerem Umfang ein, als es ein anderer Antrag vorsah.
Auch die katholische Kirche reagiert ablehnend. "Insbesondere die Korrekturen am Karfreitag beschädigen ohne Not einen unserer wichtigsten Feiertage", sagte Beate Bäumer, Leiterin des katholischen Büros Schleswig-Holstein. Die leichtfertige Lockerung des Feiertagsschutzes zeuge von einem "mangelnden Respekt gegenüber der christlichen Kultur". Genauso wie Kulturdenkmäler sollten auch kulturelle Errungenschaften wie die stillen Feiertage geschützt werden. (epd)