Synode begrüßt neuen Entwurf für bremische Kirchenverfassung

Im Zusammenhang mit der Diskussion über eine neue Verfassung für die Bremische Evangelische Kirche hat sich die Stimmung ins Positive gedreht. In der Herbstsitzung des Kirchenparlamentes am Donnerstag wurde ein überarbeiteter Entwurf von den Synodalen mehrheitlich begrüßt. Im Frühjahr des vergangenen Jahres war eine Reform nach zehnjähriger Diskussion noch abgelehnt worden. Die Verfassung ist von zentraler Bedeutung für Struktur und Arbeit der Kirche.

Das Kirchenparlament, das in Bremen „Kirchentag“ heißt, will sich nun mit Blick auf eine neue Verfassung im kommenden Jahr am 13. März in einer Sondersitzung zu einer ersten Beschlussfassung treffen. Die endgültige Verabschiedung, zu der eine Dreiviertel-Mehrheit der etwa 150 Kirchentags-Delegierten nötig ist, könnte dann im Mai des kommenden Jahres angesetzt werden.

Vereinzelt gab es in der Debatte weiterhin fundamentale Kritik an der Reform. „Wir kriegen eine hierarchisch organisierte Kirche“, warnte Jürgen Fischer, Kirchenvorsteher der konservativen St.-Martini-Gemeinde. Pastor Christian Schulken monierte: „Es gibt einen Zug zur Zentralisierung.“

In der gültigen Verfassung aus dem Jahr 1920 fehlen wichtige Punkte wie die Erwähnung gesamtkirchlicher Arbeitsfelder, ein Diskriminierungsverbot und eine Mitbestimmung junger Leute. Der Text umfasst eine Präambel und 17 Paragraphen, der neue und mittlerweile sechste Entwurf besteht aus 62 Artikeln. Er regelt auch zeitgemäßere Formulierungen für das leitende Personal. So soll die leitende Theologin oder der leitende Theologe zukünftig nicht mehr Schriftführerin oder Schriftführer heißen, sondern Kirchenpräsidentin oder Kirchenpräsident.