Synodaler Ausschuss
Der Synodale Ausschuss ist ein Ergebnis des Reformprojekts Synodaler Weg zur Zukunft der katholischen Kirche in Deutschland. Er soll unter anderem die Einrichtung eines Synodalen Rates vorbereiten. In diesem neuen Gremium wollen Bischöfe und Laien ihre Beratungen über mögliche Reformen in der Kirche fortsetzen, die sie bei dem 2019 gestarteten Synodalen Weg begonnen haben.
Dem Synodalen Ausschuss gehören nominell 74 Mitglieder an: die 27 deutschen Ortsbischöfe, 27 Vertreter des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) und weitere 20 von der Vollversammlung des Synodalen Wegs gewählte Mitglieder. Das Präsidium besteht aus ZdK-Präsidentin Irme Stetter-Karp und dem Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, sowie den beiden Vizepräsidenten, dem Mainzer Bischof Peter Kohlgraf und Mara Klein.
Beschlüsse werden mit einer einfachen Zweidrittelmehrheit verabschiedet. Anders als beim Synodalen Weg ist nicht mehr zusätzlich eine eigene Zweidrittelmehrheit unter den Bischöfen erforderlich. Inhaltliche Vorarbeiten sollen drei aus jeweils zehn Auschussmitgliedern bestehende Kommissionen leisten. Sie widmen sich den Themen Synodaler Rat, Evaluation und Fortführung der Debatten des Synodalen Weges.
Erstmals kam der Ausschuss im November vergangenen Jahres in Essen zusammen. Im Juni fand die zweite Sitzung in Mainz statt, für Mitte Dezember ist die dritte Sitzung in Wiesbaden-Naurod geplant. Vier Ortsbischöfe haben sich gegen eine Mitarbeit im Ausschuss ausgesprochen. Die Bischöfe Gregor Maria Hanke (Eichstätt), Stefan Oster (Passau), Rudolf Voderholzer (Regensburg) und Kardinal Rainer Maria Woelki (Köln) verweisen auf Vorbehalte aus dem Vatikan. Deswegen zählt der Synodale Ausschuss aktuell nur 70 Mitglieder.
Rom hatte mehrfach darauf hingewiesen, die katholische Kirche in Deutschland sei nicht befugt, ein gemeinsames Leitungsorgan von Laien und Klerikern einzurichten. Knackpunkt dabei ist, dass der Synodale Rat nach bisheriger Planung nicht nur gemeinsam beraten, sondern auch gemeinsam Entscheidungen fällen soll.
Im März hatten Vertreter der Deutschen Bischofskonferenz und des Vatikans nach einem Treffen in Rom eine gemeinsame Erklärung vorgelegt, wonach der Synodale Ausschuss und alle weiteren “Formen der Synodalität” dem Heiligen Stuhl zur Approbation vorgelegt werden müssen.