Sylt-Video: Gericht untersagt BILD Verbreitung unverpixelter Bilder

Das Landgericht München I hat der BILD-Zeitung untersagt, unverpixelte Teilaufnahmen des rassistischen Party-Videos zu zeigen, das an Pfingsten in einer Sylter Promikneipe entstanden ist. Medienberichten zufolge hatte eine im Video gezeigte Frau einen Antrag auf Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte an das Landgericht gestellt. Eine Sprecherin bestätigte am Freitag auf Anfrage des Evangelischen Pressediensts (epd), dass das Gericht der Antragsstellerin in dem Verfahren (Az. 26 O 6325/24) Recht gegeben und bereits am Mittwoch eine einstweilige Verfügung gegen die Axel Springer Deutschland GmbH erlassen habe.

Laut Medienberichten darf BILD künftig weder unverpixelte Videoausschnitte oder Bilder der Frau noch ihren Vornamen publizieren. Das sei zuvor in 14 Online- oder Printartikeln der Fall gewesen. Die Anzahl von 14 veröffentlichten Artikeln bestätigte die Gerichtssprecherin gegenüber epd nicht. Vielmehr enthalte die einstweilige Verfügung „insgesamt neun Unterpunkte, was zu unterlassen ist“. Damit seien auch mehrere Bilder gemeint, die „nicht mehr in dieser Form veröffentlicht werden sollen“.

Die Springer GmbH habe innerhalb der gewährten Frist keine Stellungnahme eingereicht, woraufhin die einstweilige Verfügung erlassen worden sei. Laut Medienberichten prüft Springer Rechtsmittel gegen den Beschluss.

Ende Mai hatte ein Handy-Video bundesweit für Empörung gesorgt, in dem Partygäste der Sylter Bar „Pony Kampen“ zum Partyhit „L’amour toujours“ rassistische Parolen grölten; eine Person soll den verbotenen Hitlergruß gezeigt haben. Der Staatsschutz ermittelt wegen Volksverhetzung und des Verwendens verfassungswidriger Kennzeichen. Die beteiligten Gäste haben Angaben der Barbetreiber zufolge „lebenslang“ Hausverbot. (00/1824/14.06.2024)