SWR bittet über 67.000 Mal um Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen

In Rheinland-Pfalz hat sich der SWR 2023 in über 67.000 Fällen wegen nicht gezahlter Rundfunkbeiträge mit Vollstreckungsersuchen an die Behörden gewandt. Dies geht aus der Antwort von Medienstaatssekretärin Heike Raab (SPD) auf eine Kleine Anfrage aus der Landtagsfraktion der Freien Wähler hervor. Da Beitragsschuldner auch mehrfach pro Jahr mit Zwangsvollstreckungen konfrontiert sein konnten, könne keine Auskunft über die Anzahl der betroffenen Haushalte gemacht werden.

An dem Prozedere zur Eintreibung fälliger Beiträge im Land soll sich nach Auskunft der Staatskanzlei nichts ändern. Eine Regelung wie in Nordrhein-Westfalen, wo der WDR fällige Beträge mit eigenem Personal selbst eintreiben kann, sei in Rheinland-Pfalz nicht vorgesehen.
Der SWR zahle den kommunalen Kassen sogenannte Vorabkosten, die dafür sorgen sollen, dass die Amtshilfe der Kommunalbediensteten nicht zu einer finanziellen Belastung wird. „Daher sieht die Landesregierung aktuell keine Notwendigkeit einer Änderung der bestehenden
Regelung“, heißt es in Raabs Antwortschreiben.