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Südwesten will “Lärmblitzer” im Kampf gegen laute Motorräder

Das Land Baden-Württemberg hätte gerne sogenannte Lärmblitzer, um besonders laute Motorräder identifizieren zu können. Dazu brauche es eine rechtliche Grundlage des Bundes, schreibt das Verkehrsministerium in einer am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf Anfrage der Grünen-Landtagsfraktion. Lärmblitzer messen die Lautstärke vorbeifahrender Fahrzeuge und erstellen bei Überschreitung von Grenzwerten Beweisfotos oder -videos des Gefährts.

Ein im April vergangenen Jahres vorgestellter Leitfaden soll es Kommunen erleichtern, Geschwindigkeitsbegrenzungen auf besonders lauten Strecken rechtssicher anzuordnen, hieß es weiter. Der Leitfaden sei der erste seiner Art in Deutschland. Ziel sei es, besonders laute Beschleunigungsphasen von Wohngebieten weg zu verlagern.

In den Landkreisen Reutlingen, Lörrach und Waldshut wurden den Angaben zufolge bereits entsprechende Maßnahmen umgesetzt. Dort gelten an Wochenenden und Feiertagen auf ausgewählten Streckenabschnitten Tempolimits von 50 oder 70 Stundenkilometern sowie Überholverbote für Motorräder oder teils für alle Fahrzeuge. Laut Rückmeldung der Landratsämter haben die Anwohner die Regelungen positiv aufgenommen, die Beschwerden über Lärm seien zurückgegangen.

Parallel dazu hat die Polizei ihre Kontrollen intensiviert. Im Jahr 2024 führte sie 1.801 Kontrollen mit Fokus auf motorisierte Zweiräder durch. Dabei stellten die Beamten 6.281 Verstöße fest. Wie viele Motorräder deshalb ihre Betriebserlaubnis verloren, kann das Ministerium nicht beziffern.

Weitere Schutzmaßnahmen umfassen den Einsatz von lärmarmem Straßenbelag. Auf rund 20 Kilometern Bundes- und Landesstraßen wurde laut Ministerium in den vergangenen vier Jahren ein spezieller Asphalt aufgetragen. Die Mehrkosten im Vergleich zu herkömmlichem Belag betragen zwei bis vier Euro pro Quadratmeter. Zudem haben Kommunen in Baden-Württemberg inzwischen 147 sogenannte ruhige Gebiete ausgewiesen. Der Nationalpark Schwarzwald erhielt ebenfalls diesen Schutzstatus. (1824/24.07.2025)