Studie: In bayerischen Kreisen am wenigsten befristete Anstellungen

Mehrere bayerische Landkreise haben laut einer aktuellen Studie im deutschlandweiten Vergleich den geringsten Anteil an Befristungen bei Neuanstellungen von Arbeitnehmern. Der Landkreis Tirschenreuth hatte mit nur 16,8 Prozent den bundesweit niedrigsten Anteil befristet begonnener Arbeitsverhältnisse, wie eine am Montag veröffentlichte Analyse der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung zeigt. Danach folgten die Landkreise Neustadt an der Weinstraße (Rheinland-Pfalz) mit 17,5 Prozent, Coburg (Bayern) mit 19 Prozent, der Rhein-Hunsrück-Kreis (Rheinland-Pfalz) mit 21,5 Prozent, sowie die bayerischen Landkreise Regen (21,6 Prozent) und Forchheim (21,7 Prozent).

Bei den Werten gibt es laut dem Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Stiftung enorme regionale Unterschiede. Bundesweit den höchsten Anteil befristet begonnener Arbeitsverhältnisse weise mit 62,5 Prozent die Universitätsstadt Heidelberg mit ihrem großen Uni-Klinikum auf. Dicht darauf folgt Köln (62,2 Prozent), wo Medien- und Werbewirtschaft erhebliches Gewicht haben. An dritter Stelle liegt mit 59 Prozent Potsdam, was nicht zuletzt auf die dortige Filmindustrie zurückzuführen sei.

Deutschlandweit sei der Anteil der Befristungen laut der Studie leicht gesunken. Ende 2023 bekamen 37,8 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zunächst einen befristeten Arbeitsvertrag. Zwei Jahre zuvor seien es noch 42 Prozent gewesen. Bei jungen Menschen unter 25 Jahren sei der Anteil Ende 2023 mit am höchsten gewesen und habe bei etwa der Hälfte gelegen.

Besonders verbreitet sind befristete Neueinstellungen der Analyse zufolge mit mehr als neun von zehn Fällen bei Beschäftigten in darstellenden und unterhaltenden Berufen sowie bei Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern. Sehr niedrige und zudem seit einigen Jahren fallende Anteile verzeichneten die Forscher in den Hoch- und Tiefbauberufen sowie den Ausbauberufen mit nur 12,7 Prozent. Auch bei den oft gering entlohnten Arzt- und Praxishilfen werde nur noch in geringem Umfang (11,6 Prozent) befristet eingestellt, hieß es. (00/2967/07.10.2024)