In der Evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig gibt es Streit über Gebühren für eine Trauerfeier. Konkret geht es um eine Trauerfeier in der evangelischen Kirche Flachstöckheim in Salzgitter, für die die Trauernde, selbst ehemalige Küsterin im Ort und Kirchenmitglied, Gebühren bezahlen musste, wie die „Salzgitter Zeitung“ am Samstagabend (online) berichtete. In einem Brief an die Redaktion bezeichnete die Betroffene die Gebühren als „Abzocke“ und die Rechnung dafür als „bodenlose Frechheit“. Ein Sprecher der Landeskirche wies die Vorwürfe am Sonntag gegenüber dem Evangelischen Pressedienst (epd) zurück.
Der Verstorbene war den Angaben zufolge auch Mitglied der Kirchengemeinde. Im Anschluss an die Trauerfeier gab es eine Urnenbeisetzung im Ruhewald Klostergut Heiningen im Landkreis Wolfenbüttel. Die Kirchengemeinde schickte der Trauernden laut Zeitungsbericht eine Rechnung über insgesamt 365 Euro für die Trauerfeier in der Kirche sowie für Verwaltungsaufwand.
„Wir als Familie haben jetzt beschlossen, aus der Kirche auszutreten, weil man das nicht auch noch unterstützen kann und muss“, wird die Trauernde zitiert. Der Sprecher der Landeskirche, Michael Strauß, verteidigte die Gebühren. Sie seien Standard und nichts Ungewöhnliches, zumal die Unterhaltung der kirchlichen Friedhöfe auch eine kostenintensive Aufgabe sei. Es sei ein Irrglaube, dass die Nutzung einer Kirche auch für Gemeindeangehörige kostenlos sei.
Strauß erklärte auf Anfrage der Zeitung, es gebe keine Unterschiede zwischen Kirchenmitgliedern und Nicht-Mitgliedern. Bei den Gebühren orientiere sich die Landeskirche an den kommunalen Friedhofsgebühren: „Vor diesem Hintergrund können wir keinen Anlass für Kritik erkennen.“ Das sei deshalb auch kein Grund, die Gebühren zu skandalisieren, sagte Strauß am Sonntag auf Anfrage des epd.
Für bundesweite Schlagzeilen hatte 2022 eine andere kirchliche Amtshandlung gesorgt, nämlich die kirchliche Hochzeit des damaligen Bundesfinanzministers Christian Lindner (FDP) mit seiner Partnerin Franca Lehfeldt in Keitum auf Sylt. Beide waren keine Kirchenmitglieder. Ob sie dafür eine Spende oder ein Entgelt an die Gemeinde entrichtet haben, ist nicht bekannt.