Streit mit zwei konservativen Gemeinden in Bremen eskaliert

Keine Lust mehr auf Landeskirche: Aus Protest gegen die neue Verfassung der Bremischen Evangelischen Kirche lassen zwei Gemeinden ihre Rechte und Pflichten im Parlament der Landeskirche ruhen.

Blick vom Hochhaus des Bremer Wohnungsunternehmens Gewoba auf den evangelischen St.-Petri-Dom und die Bremer Altstadt
Blick vom Hochhaus des Bremer Wohnungsunternehmens Gewoba auf den evangelischen St.-Petri-Dom und die Bremer AltstadtImago / Eckhard Stengel

In Bremen ist ein Streit mit zwei konservativen Gemeinden in der evangelischen Landeskirche eskaliert: Aus Protest gegen die neue Verfassung der Bremischen Evangelischen Kirche lassen sie ihre Rechte und Pflichten im Parlament der Landeskirche ruhen. So entsandte die Bremer Innenstadtgemeinde St. Martini schon keine Delegierten mehr zur Herbsttagung der landeskirchlichen Synode. Die Abraham-Gemeinde in Bremen-Kattenturm will dem ab Dezember folgen.

Die Gemeinden sind der Auffassung, dass mit der ab Januar gültigen neuen Verfassung der Kirche die bisher verbürgte Glaubens-, Gewissens- und Lehrfreiheit der Gemeinden ausgehöhlt wird. Sie wollten deshalb ein eigenes Kirchengesetz durchsetzen, das ihnen im Unterschied zu allen anderen Gemeinden Sonderrechte eingeräumt hätte, um Eingriffsmöglichkeiten der Kirchenleitung zu verhindern.

Bremischen Evangelischen Kirche: “Bruch der Verfassung”

„Kirchengesetze, Rechtsverordnungen und sonstige kirchenrechtliche Regelungen müssen für alle Gemeinden der Bremischen Evangelischen Kirche verbindlich sein“, sagte Bremens leitender Theologe Bernd Kuschnerus vor der Synode. Alles andere käme einem Bruch der Verfassung gleich. Die Delegierten des Kirchenparlamentes folgten mit großer Mehrheit dieser Position und lehnten die Sonderrechte ab.

In der alten noch bis Jahresende gültigen Kirchenverfassung aus dem Jahr 1920 wird den Gemeinden die Möglichkeit eingeräumt, ihre parlamentarischen Rechte und Pflichten ruhen zu lassen. In der neuen Verfassung, die im Mai nach mehr als zehnjähriger Diskussion mit großer Mehrheit von der Synode der bremischen Kirche verabschiedet wurde, ist das nicht mehr vorgesehen.

Auch Bremer Hohentors-Gemeinde hatte synodalen Pflichten ruhen lassen

Die Verfassung ist von zentraler Bedeutung für die Struktur und Arbeit der Kirche. Während der alte Text eine Präambel und 17 Paragrafen umfasst, besteht die neue Verfassung aus 62 Artikeln. Die Glaubens-, Gewissens- und Lehrfreiheit gehört dazu.

St. Martini und Abraham sind nicht die ersten Gemeinden in der bremischen Kirche, die ihre synodalen Rechte und Pflichten ruhen lassen. Die ebenfalls evangelisch-konservativ ausgerichtete Bremer Hohentors-Gemeinde hat das nach einem Streit mit der Kirchenleitung von 1984 bis 2015 bereits getan. Nach einer Entschuldigung der Gemeinde wurde sie in der Synode wieder aufgenommen.