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Straßenmagazin: Altona kürzt pfandsammlendem Rentner die Sozialhilfe

Das Hamburger Straßenmagazin „Hinz&Kunzt“ hat es als „Schikane“ bezeichnet, dass das Grundsicherungsamt Altona einem Rentner die Sozialhilfe gekürzt haben soll, weil er Pfandflaschen gesammelt hatte. Wie das Straßenmagazin am Freitag mitteilte, berichtet es über den Fall in seiner Januar-Ausgabe. Das Bezirksamt habe dem Magazin bestätigt, dass in Altona auch Einnahmen aus Pfandsammeln „bei der Berechnung der Leistungen berücksichtigt“ und von der Hilfe abgezogen werden, hieß es. Das Sozialgesetzbuch sehe keine Ausnahmen hierfür vor. Laut Hinz&Kunzt hatte der Rentner im September 58,25 Euro mit Flaschensammeln verdient und dies dem Amt gemeldet.

Das Bundessozialministerium habe gegenüber Hinz&Kunzt erklärt, das Sozialgesetz sehe Ausnahmen bei der Anrechnung von Einkünften vor, die auch für das Pfandsammeln gelten würden, hieß es. Bis zu 281,50 Euro seien für einen alleinstehenden Hilfebeziehenden anrechnungsfrei, wenn das Flaschensammeln „einen erheblichen Teil zur Bestreitung des Lebensunterhalts“ beiträgt. Kleinstbeträge aus dem Flaschensammeln seien nach der Rechtsprechung ohnehin „vollständig anrechnungsfrei“.

Laut Hinz&Kunzt hatte das Sozialgericht Düsseldorf 2020 entschieden, dass einer wohnungslosen Frau gesammeltes Pfandgeld in Höhe von 100 Euro nicht vom Hartz-IV-Satz abgezogen werden durfte. Der Fall habe bundesweit für Schlagzeilen gesorgt, hieß es vom Straßenmagazin.

Die Hamburger Sozialbehörde habe gegenüber dem Straßenmagazin stellvertretend für die anderen Bezirke mitgeteilt, sie habe sich mit dieser „theoretischen Frage“ bislang nicht befasst: „Derzeit wird auch kein Handlungsbedarf gesehen, diesem Aspekt vertiefend nachzugehen.“