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Stiftung: Widerstand gegen NS-Regime nicht instrumentalisieren

Die Stiftung 20. Juli 1944 erinnert an den 80. Jahrestag des gescheiterten Attentats auf Adolf Hitler. Und hat eine konkrete Botschaft für politische Debatten der Gegenwart.

Die Stiftung 20. Juli 1944 warnt vor einer Vereinnahmung des Widerstandes gegen das NS-Regime. Vor 80 Jahren hätten Frauen und Männer dem Krieg und der Terrorherrschaft Adolf Hitlers und seiner Gefolgsleute ein Ende setzen und den Weg für einen freiheitlichen Rechtsstaat in Deutschland bereiten wollen, schreiben mehrere Vertreter der Stiftung in einem Gastbeitrag für die “Frankfurter Allgemeine Zeitung” (Mittwoch). “Dafür setzten sie ihr Leben und die Existenz ihrer Familien ein.”

In einer freien Gesellschaft wie die der Bundesrepublik könnten die Bürger auf vielfältige Weise Missstände benennen und Veränderungen fordern. Dazu gehöre Mut. “Aber wir müssen weder unser Leben einsetzen noch ein vergleichbar hohes persönliches Risiko eingehen wie die Männer und Frauen des Widerstands”, betonen die Autoren des Gastbeitrags. “Das Grundgesetz gewährt uns dann ein Recht auf Widerstand, wenn die Verfassungsordnung bedroht und ‘andere Abhilfe nicht möglich’ ist.”

Opposition gegen die gewählte Regierung und gegen “Mehrheitsentscheidungen innerhalb der rechtsstaatlichen Demokratie” dürfe daher nicht mit Widerstand gegen eine totalitäre Diktatur gleichgesetzt oder verwechselt werden. “Deshalb weisen wir den Versuch von rechten wie linken und auch von religiös motivierten Populisten und Extremisten zurück, den Begriff des Widerstandes gegen unsere freiheitliche Demokratie zu instrumentalisieren.”