Stiftung Aufarbeitung fordert Härtefallfonds für SED-Opfer
Die Bundesstiftung Aufarbeitung fordert eine Verbesserung der Situation von SED-Opfern. Die SED-Opferrente müsse an die allgemeine Rentenentwicklung angepasst und der Zugang zu Hilfen, insbesondere bei gesundheitlichen Folgeschäden, erleichtert werden, erklärte die Direktorin der Bundesstiftung, Anna Kaminsky, am Mittwoch in Berlin. Zudem sei ein bundesweiter Härtefallfonds notwendig, um Opfer in besonderen Notlagen zu unterstützen.
Weitere Opfergruppen wie Zwangsausgesiedelte, Opfer von Berufsverboten und Diskriminierungen, Jugendliche in DDR-Spezialheimen sowie die Hinterbliebenen politisch Verfolgter sollten ebenfalls in den Schutzbereich des Gesetzes aufgenommen werden. Besondere Dringlichkeit sehe die Bundesstiftung bei der im Koalitionsvertrag der Ampelparteien 2021 angekündigten Beweislastumkehr. „Diese Ankündigung muss nun in geltendes Recht überführt werden“, forderte Kaminsky.
Am Donnerstag will der Bundestag in einer ersten Lesung über eine Novellierung des Rehabilitierungsrechtes für SED-Opfer beraten. Ziel ist es laut Bundesregierung, dass sich die wirtschaftliche Lage der Betroffenen „deutlich verbessert“.
Laut Gesetzentwurf sollen unter anderem Betroffene von Zwangsaussiedlungen aus dem Grenzgebiet der früheren DDR einmalig mit 1.500 Euro entschädigt werden. Zudem soll auf die bisher vorgesehene Absenkung der monatlichen Ausgleichsleistungen für beruflich Verfolgte von 240 Euro auf 180 Euro bei Renteneintritt verzichtet werden.