Voraussichtlich am Donnerstagabend (30. Januar), auf jeden Fall aber noch vor der Bundestagswahl (23. Februar 2025) will der Bundestag eine Ausweitung des Mutterschutzes beschließen. Der Entwurf, dem alle Fraktionen im Bundestag zugestimmt haben, sieht einen gestaffelten Mutterschutz bereits ab der 13. Schwangerschaftswoche vor. Der Vorschlag beinhaltet darüber hinaus einen erweiterten Kündigungsschutz.
Schätzungen des Berufsverbandes der Frauenärzte zufolge erleidet jede dritte Frau eine Fehlgeburt. Für Frauen ist der Verlust eines Kindes während der Schwangerschaft oftmals traumatisch. Auswirkungen auf die Gewährung von Mutterschutz ergeben sich bisher aus der Unterscheidung zwischen einer Tot- und einer Fehlgeburt. Um eine Totgeburt handelt es sich, wenn das Gewicht des Kindes mindestens 500 Gramm beträgt oder die 24. Schwangerschaftswoche erreicht wurde. Liegt jedoch keines dieser Merkmale vor, spricht man von einer Fehlgeburt.
Aus rechtlicher Sicht handelt es sich bei einer Totgeburt um eine Entbindung, sodass auch alle Ansprüche nach dem Mutterschutzgesetz sowie dem SGB V (insbesondere Mutterschaftsgeld nach § 24i SGB V) bestehen. Im Fall einer Fehlgeburt bestehen diese Ansprüche bislang nicht. Eine Fehlgeburt wird auch dann als Totgeburt beurkundet, wenn sie Teil einer Mehrlingsgeburt ist, bei der mindestens ein Kind lebend geboren wird oder mehr als 500 Gramm wiegt oder die 24. Schwangerschaftswoche erreicht ist.
Der jetzige Gesetzentwurf geht auf die Petition „Gestaffelter Mutterschutz nach Fehlgeburten“ von 2022 zurück. Es liegen zwei Entwürfe zur Abstimmung vor, die einen früheren Mutterschutz gewähren, und zwar ab der 15. Woche (SPD und Bündnis 90/Die Grünen) und ab der 13. Woche (CDU/CSU), statt wie bisher, ab der 24. Woche. (0220/29.01.2025)