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Stichwort: Die Prälaturen als kirchliche Verwaltungseinheit

Die evangelische Kirche in Württemberg steht vor einer einschneidenden strukturellen Veränderung. Aus den vier Prälaturen sollen nur noch zwei werden: Diese Reduzierung hat die Landessynode als Kirchenparlament der etwas über 1,7 Millionen Protestanten in Württemberg beschlossen. Demnach sollen die Prälaturen Stuttgart und Ulm aufgeben werden, Heilbronn und Reutlingen erhalten bleiben. Dieser Schritt wird mit der Notwendigkeit drastischer Einsparungen begründet.

Die Prälaturen sind kirchliche Verwaltungseinheiten, an deren Spitze eine Prälatin oder Prälat stehen. In der Funktion eines Regionalbischofs vertreten sie den Landesbischof in den jeweiligen Kirchenbezirken, visitieren die regionalen Dekanate und sind die Besetzung der Pfarrstellen eingebunden. Die Prälaturen haben ihren Ursprung in den „Generalsuperintendenturen“, die direkt nach der Reformation in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts an den Orten ehemaliger Klöster, wie etwa Babenhausen oder Maulbronn, gebildet wurden. Daraus entstanden 1924 die Prälaturen.

In der bisherigen Prälatur Ulm, die Oberschwaben und die Ostalb umfasst, leben rund 300.000 evangelische Christen in acht Dekanaten. Die Prälatur Stuttgart umfasst zwölf Dekanate mit rund 450.000 Protestanten, die Prälatur Heilbronn zwischen Hohenlohe und dem Unterland setzt sich aus 14 Dekanaten mit knapp 440.000 Protestanten zusammen, die Prälatur Reutlingen bilden an Neckar und Donau, im Schwarzwald und auf der Alb zwölf Dekanate, in denen knapp 540.000 evangelische Christen zu Hause sind. (1668/08.07.2025)