Die Landessynode bestimmt mit ihren weitreichenden Befugnissen den Kurs der bayerischen Landeskirche. Das evangelische Kirchenparlament der rund zwei Millionen bayerischen Protestanten setzt sich aus 108 Mitgliedern zusammen und ist Teil der Kirchenleitung. Die Synode verabschiedet Kirchengesetze, entscheidet in Personalfragen, beschließt den landeskirchlichen Haushalt und wählt die Landesbischöfin oder den Landesbischof.
Für gewöhnlich tagt die Landessynode zweimal im Jahr in unterschiedlichen bayerischen Städten. Die Herbsttagungen in Amberg sind traditionell den kirchlichen Finanzen gewidmet, die Frühjahrstagungen inhaltlichen Themen. Am 7. Dezember haben die rund 13.000 Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher in den evangelischen Kirchengemeinden im Freistaat die neue Landessynode gewählt. Die konstituierende Sitzung findet im Frühjahr 2026 in Bayreuth statt.
Das griechische Wort Synode bedeutet „gemeinsamer Weg“ und „Versammlung zur Beratung“. Nach dem evangelischen Grundsatz des „Priestertums aller Getauften“ sind die meisten Synodalen Laien, dazu kommen gewählte Vertreter aus der Pfarrerschaft, aus den theologischen Fakultäten der Universitäten und Jugendvertreter. Außerdem werden Mitglieder berufen, beispielsweise aus Parteien und Verbänden. (3865/09.12.2025)