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Stichwort: Der Deutsche Presserat

Der Deutsche Presserat wurde 1956 von den deutschen Verleger- und Journalistenorganisationen als Organ der Freiwilligen Selbstkontrolle gegründet. Er prüft die Beschwerden von Privatpersonen oder Organisationen gegen die Berichterstattung in Print- und Online-Medien in konkreten Einzelfällen. Seine Entscheidungen basieren auf dem Pressekodex, den das Gremium seit 1973 herausgibt.

In diesem Regelwerk haben Verleger und Journalisten gemeinsam die berufsethischen Grundsätze festgeschrieben. Dazu gehört etwa das Gebot der Trennung von redaktionellem Text und Anzeigen und das Verbot von Schleichwerbung. Ebenso finden sich darin Regelungen zum Schutz der Privatsphäre oder zur Berichterstattung über mutmaßliche Straftäter.

Der Pressekodex umfasst derzeit 16 Ziffern und wurde 2017 zuletzt aktualisiert, unter anderem wegen der Berichterstattung über die sexuellen Übergriffe von Männern mit Migrationshintergrund in der Kölner Silvesternacht 2015/16. Bis dahin wurde die nationale Zugehörigkeit von Tatverdächtigen nur erwähnt, wenn sie für einen Tathergang relevant war. Seit der Aktualisierung genügt ein „begründetes öffentliches Interesse“. Seit der Änderung nennen Medien die Herkunft von Tätern deutlich häufiger als vorher.

Bei besonders schweren Fehlern spricht der Presserat eine Rüge aus. 2024 war das 86 Mal der Fall, so oft wie nie zuvor. Rügen müssen von den betroffenen Medienhäusern veröffentlicht werden. Auch die Zahl der Beschwerden ist zuletzt gestiegen: 2.215 wurden im vergangenen Jahr eingereicht, 365 mehr als im Vorjahr. Ein Höchststand wurde 2020 zur Zeit der Corona-Pandemie erreicht: Damals waren es 4.085 Beschwerden.

Die Kontrolle von Medien durch den Presserat ist freiwillig. Diese müssen eine Selbstverpflichtungserklärung abgeben, in der sie die im Pressekodex definierten Qualitätsstandards anerkennen. Auch Online-Medien können sich der Kontrolle durch den Presserat verpflichten.

Der Presserat wird getragen vom Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV), dem Deutschen Journalisten-Verband (DJV), der Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di und dem Medienverband der freien Presse (MVFP). Geschäftsführer ist seit 2020 Roman Portack.

Entscheidungen über die Erweiterung des Pressekodex fällt das Plenum des Presserates. Es umfasst 28 Mitglieder, die aus den Verbänden entsandt werden, und tagt zwei Mal im Jahr. Mit den eingereichten Beschwerden befassen sich drei Ausschüsse innerhalb des Gremiums. Sie tagen vier Mal im Jahr. Die von Beschwerden betroffenen Redaktionen werden stets um eine Stellungnahme zu dem jeweiligen Sachverhalt befragt.